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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Workaholic Avatar von synovia
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    18.07.2004
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    ach du Schreck - ... schon Facharzt?
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    272
    Wissen viele Ärzte nicht, dass es die Option "noctu" bei Rezepten gibt oder ist es einfach nicht "schick" das anzukreuzen, weil ansonsten den Apothekern das Geschäft verdorben wird?
    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean



  2. #2
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Ja, und was bedeutet "noctu" überhaupt? Was hat es für Konsequenzen?

    R.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Dass du nachts ohne Nachtgebühr deine Medikamente in der Apotheke kriegst



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von eatpigsbarf
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    Zitat Zitat von synovia
    Wissen viele Ärzte nicht, dass es die Option "noctu" bei Rezepten gibt oder ist es einfach nicht "schick" das anzukreuzen, weil ansonsten den Apothekern das Geschäft verdorben wird?
    Ich glaub nicht, dass irgendeinem Apotheker von den 3 Euro (oder wie wenig auch immer der Notdienstzuschlag betraegt), das Geschaeft verdorben wird. Sowiet ich weiss, faellt dieser Notdienstzuschlag weg, wenn man befreit ist. Ansonsten muss der genauso gezahlt werden, wie die 10 Euro Praxisgebuehr in der Notaufnahme des Krankenhauses. Und es ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, den der Apotheker nicht aendern kann, weil er ansonsten selber Strafe zahlen muss.
    Nenn' mich Bambi - aber erschiess nicht meine Mutti!



  5. #5
    Workaholic Avatar von synovia
    Registriert seit
    18.07.2004
    Semester:
    ach du Schreck - ... schon Facharzt?
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    Zitat Zitat von eatpigsbarf
    Ich glaub nicht, dass irgendeinem Apotheker von den 3 Euro (oder wie wenig auch immer der Notdienstzuschlag betraegt), das Geschaeft verdorben wird. Sowiet ich weiss, faellt dieser Notdienstzuschlag weg, wenn man befreit ist. Ansonsten muss der genauso gezahlt werden, wie die 10 Euro Praxisgebuehr in der Notaufnahme des Krankenhauses. Und es ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, den der Apotheker nicht aendern kann, weil er ansonsten selber Strafe zahlen muss.
    Das stimmt aber so nicht, oder? Schließlich gibt es doch die Noctu-Option auf alle Rezepten, um eben genau Patienten, die ein Medikament dringend benötigen und die Einnahme bereits während der Notdienstzeit begonnen werden muss, von diesem Nachtzuschlag auszunehmen?! Oder?
    Wenn das alle immer zahlen müssten außer die, die befreit sind, könnte man sich das ja auch schenken.
    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean



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