Stimmt nicht. Es genügt, wenn die Stelle für vier Wochen bundesweit ausgeschrieben gewesen ist UND dein Arbeitgeber sich dazu äußert, daß sie entweder keine deutsche/EU-Kandidaten gefunden haben ODER du der am besten qualifizierte Kandidat bist. Ein Anruf vom Chef beim zuständigen Amt genügt meistens. Oder zwei. Hauptsache, der Chef hängt sich rein.Zitat von gestern
Gilt sowohl für Berufserlaubnis als auch fürs Arbeitsamt. Ausnahme - wenn du nicht-EU-Ausländer bist und dein Abschluß in Deutschland gemacht hast, dann mußt du dich nur an das zuständige Ausländeramt wenden, Arbeitsamt wird dann intern beteiligt. Und wenn die Sachbearbeiter im Ausländeramt dich kennen und du einen guten Draht zu denen hast, dann wird es nicht so schlimm werden.