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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi!

    aller Voraussicht nach werde ich wohl dieses WS in Regensburg zugelassen. Nun bin ich aber in der Einschreibezeit im Ausland - weiß jemand, ob die Studienkanzlei auch eine Einschreibung mittles Vollmacht durch Dritte zulässt!? Hat das bereits jemand praktiziert?

    Danke schonmal,
    Michael



  2. #2
    I´m no Superman! ;) Avatar von Dr. Cox M.D.
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    Ja geht.
    In dem Sinne...

    Euer Dr. Cox M.D.



  3. #3
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    und wie einfach oder kompliziert ist das?
    scheinbar benötigt man eine sondergenehmigung - wie schwer ist diese zu bekommen, wie lang dauert die Ausstellung?

    Fragen über Fragen....

    und grundsätzlich: können die unis den eine Einschreibung durch Dritte mit Generalvollmacht überhaupt wiedersprechen? Wie ist das rechtlich in letzter Instanz?



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