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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Kollegen und Kollegeninnen...

    Ich spiele ernsthaft mit dem mit dem Gedanken nach fast 3 jähriger Ausbildung in einer gastronterologischen Abteilung nun evtl. dem Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin anzustreben und ambulant nun mit der Weiterbildung weiter zu machen....

    Es ist aber nicht einfach im Internet Erfahrungsberichte anderer Kollegen zu finden, die ebenfalls diesen Weg gegangen sind....

    Bis jetzt weiß ich nur, dass ich mit einem Gehalt von mind. 3500 Euro (Zuschüsse) rechnen kann...ich habe einige Fragen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder mir ein Forum oder eine Informationsseite nennen.

    1. Ist es die Regel, dass man zusätzlich zu den Zuschüssen noch eine Gehalt vom Weiterbildungsbefugten bekommt? Mit wieviel kann man rechnen?

    2. Hat man Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Freitage zur Fortbildung...wie viele jeweils? Wo ist das geregelt?

    3. Muss man alle Zuschüsse zurückzahlen wenn man sich doch gegen den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin am Ende entscheidet.

    4. Falls man in verschiedenen Bundesländern den ambulanten Teil der Weiterbildung absolviert....in welchem Bundesland legt man die Facharztprüfung ab? Und muss man die Zuschüsse der anderen Bundesländer evtl. zurückzahlen.

    Vielen Dank schon mal...



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Berlinerin
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    Hallo FS,

    ich befinde mich nach 3,5 Jahren Innere - auch in einer gastroenterologisch geprägten allgemeininternistischen Abteilung - seit 1.1.10 in einer Stelle in der Praxis.

    Leider ist dieser Satz...

    Bis jetzt weiß ich nur, dass ich mit einem Gehalt von mind. 3500 Euro (Zuschüsse) rechnen kann...
    ... noch keine Realität. Es stand ja Ende 2009 groß in allen Zeitungen, dass die Fördersumme von 2040 Euro auf 3500 Euro erhöht werden soll. Bisher ist davon leider nichts umgesetzt, laut KV befindet sich das ganze noch im "Unterschriftverfahren" - mehr bekomme ich auch nicht raus, und dort steckt es schon mind. 8 Wochen. Also, im Moment kannst du nur von 2040 Euro ausgehen. (Falls jemand dazu noch mehr weiß - immer her damit)

    Zu deinen weiteren Fragen:

    1) Ist Verhandlungssache, ich denke die meisten kleineren Praxen werden nicht sehr viel draufzahlen können. Ich bekomme ca. 500 Euro dazu bei einer mittelgroßen Praxis.

    2) Denke, auch Verhandlungssache. Ich habe den gesetzlichen Urlaubsanspruch, also meinem Alter entsprechend 29 Tage, außerdem 5 Tage Fortbildungsurlaub. So wie vorher im Krankenhaus auch. Aber insgesamt ist alles doch - ggf. auch unter der Hand - sehr viel flexibler regelbar, auch die Arbeitszeiten etc.

    3) Ja, muß man, bzw. dein Arbeitgeber muß (der erhält ja auch offiziell die Förderung). Das unterschreibt man im Vertrag, den man für den Erhalt der Förderung ausfüllen muß. Und der Arbeitgeber regelt das dann entsprechend mit dir, dass nicht er auf den Kosten sitzen bleibt.

    4) das weiß ich leider nicht


    Mir macht die Arbeit in der Praxis bisher sehr viel Spaß und ich bereue meine Entscheidung nicht. Auch wenn ich zur ersten Gehaltsabrechnung fast Tränen in den Augen hatte - da fehlte wirklich plötzlich die Hälfte. Ich hoffe aber noch auf die Erhöhung der Förderung. Kommt sie nicht, werde ich mir wohl einen Zweitjob - Notarztfahren oder sowas - suchen müssen .

    Hoffe, geholfen zu haben

    Gruß Berlinerin



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  3. #3
    Labertasche;-) Avatar von Vandroiy
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    Mich würde interessieren,was da dann in etwa hängen bleibt-ich weiß,kommt auf die Steuerklasse an,aber so ungefähr die Hälfte,also knapp über 1000 EUR,oder?Und muss man die Facharztprüfung dann irgendwie innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens machen,damit die Förderung nicht zurückgezahlt werden muss?
    Liebe Grüße,Vandroiy

    "It's impossible" says Reason.
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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Berlinerin
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    Hallo,

    Auf die 2040 Euro Förderung muß der/die Praxisinhaber noch die Sozialabgaben, also KK, Rente usw. bezahlen, das darf nicht von der Summe abgezogen werden und macht so ca. 500 Euro aus. Also Gesamtbrutto 2500 Euro - macht dann je nach Steuerklasse ca. 1250 - 1750 Euro netto.
    Ich hatte wie gesagt trotz des kleinen Zuschusses, den meine Praxis bezahlt im Krankenhaus netto ca 800 Euro mehr (ohne Dienste), mit Dienste ist die Differenz bei über 1000 Euro.

    Man kann auch Teilzeit arbeiten während man gefördert wird und bekommt dann eben nur die Hälfte der Förderung und ich denke eine Pause z.B. durch Elternzeit ist auch möglich. Ich habe jedenfalls nichts von zeitlichen Vorgaben gelesen. Allerdings darf man wahrscheinlich das Höchstalter für die Förderung (ich glaube 45 J.) nicht überschreiten, aber das weiß ich nicht so genau.
    Ansonsten sind die Regelungen auch von KV zu KV ein bißchen anders, Infos findet man auf den Homepages der KVn, z.B. für Nordrhein u.a. hier
    http://www.kvno.de/importiert/weiterallg.pdf
    dort stehen dann auch genau die Richtlinien und Tätigkeiten, die gefördert werden können.
    In Berlin gibt es z.B. auch eine Förderung für die Krankenhaustätigkeit, so dass man bei der Stellensuche Vorteile haben könnte, weil ein Teil des Gehalts eben aus dem Fördertopf kommt, davon habe ich in NRW noch nichts gehört. Dort scheint es das nur für die 24 Moante in der Praxis zu geben.

    Gruß Berlinerin



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Hallo an alle...vielen vielen Dank für eure Antworten...das hat mir schon mal weitergeholfen...schade das die Vergütung im ambulanten Bereich zu viel geringer ist als im stationären Bereich...Aber dennoch...immer mehr komme ich zu dem Entschluss, dass ich den ganzen Trubel auf Station mit immer weniger Kollegen und immer mehr Patienten in noch kürzerer Zeit nicht mehr mitmachen will...schade...ich mag die Innere Medizin und habe mich immer als Internist gesehen...;-(



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