Was ist, wenn man seine Approbation noch nicht beantragt? Die benötige ich dich eh erst, wenn ich arbeite, oder?
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Geändert von Haru (02.12.2015 um 10:28 Uhr)
Was ist, wenn man seine Approbation noch nicht beantragt? Die benötige ich dich eh erst, wenn ich arbeite, oder?
Für jede ärztliche Tätigkeit benötigst du halt die Approbation/Berufserlaubnis, also auch wenn du dir z. B. in der Apotheke ein verschreibungspflichtiges Medikament kaufen möchtest.
Wieso möchtest du denn (so liest es sich zumindest) die Approbation erst später beantragen?
Ich möchte jetzt noch nicht arbeiten und sehe damit verbunden nur Nachteile (Beiträge Landesärztekammer, nur eingeschränkte Rehaleistungen usw.)
Also zumindest bei der Ärztekammer in SH muss man, solange man noch nicht arbeitet, keinerlei Beiträge zahlen. Nett ist eben, dass man z.B. das Ärzteblatt und die Zeitschrift der entsprechenenden Landesärztekammer bekommt.
Mir würden also gerade keine Nachteile einfallen, und das mit den eingeschränkten Rehaleistungen wäre mir neu.
Wenn man drei Augenzeugen über denselben Unfall gehört hat, beginnt man darüber nachzudenken, ob an der Weltgeschichte überhaupt etwas Wahres dran ist!