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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Ich bräuchte dringend euer Wissen und eventuell Tipps zum weiteren Vorgehen:
    Ich möchte einen Schein der Vorklinik an einer anderen Uni machen.
    Ich bin dort im Kurs schon angemeldet und habe den ersten Kurstag hinter mir. Der zuständige Professor sagte mir zu, dass ich problemlos den Schein machen kann - ich bräuchte nur eine gestempelte Imma-Bescheinigung meiner Uni abzugeben. Die Kursleiterin jedoch ist superkorrekt und sagt, sie könne mir diesen Schein nicht ausstellen, wenn ich nicht das OK vom Prüfungsamt dieser Uni haben sollte. Weiß jemand, wie sowas normalerweise geregelt wird? Kann denn der Professor diese Kursleiterin nicht einfach dazu verdammen, mir den Schein nach der Klausur zu geben? Muss ich mich eventuell einschreiben an der Uni? Geht das noch im laufenden Semester? Kann ich an zwei Unis für Medizin eingeschrieben sein? Gibt es da Ausnahmeregeln?
    Herrje...ich brauche diesen Schein dringend...alles lief so gut...jetzt krieg ich Schiss...wisst ihr Rat...???

    Danke und Grüße.



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  2. #2
    Heinz Wäscher
    Guest
    Also ich würd mit dem netten Prof erst reden, und sonst: was sollte denn das Prüfungsamt dagegen haben?
    Wenn der Prof schon sein okay gegeben hat...
    Du kannst versuchen, Dich als Zweithörer zu immatrikulieren, das geht oft aber nur, wenn Du ein Fach belegen willst, das es nicht an Deiner eigenen Uni gibt!

    Aber sprich erst mit dem Prof!



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von luckyblue
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    Erst mal: Die Kursleiterin selbst hat scheinmäßig überhaupt nichts zu melden.

    Du nimmst als Nebenhörer an der Veranstaltung teil. Das Procedere im Einzelnen:

    Vor dem Kurs
    1) Von dem Professor, der ja schon eingewilligt zu haben scheint, bzw. von seiner Sekretärin lässt du dir erst mal schriftlich bestätigen, dass du an dem Kurs teilnehmen darfst . Diese Bestätigung sollte an das Immatrikulationsamt der jeweiligen Uni gerichtet sein. Wortlaut in etwa: "Hiermit bitte ich Sie, Herrn/Frau XY, geboren in Musterstadt im Jahr des Herrn, für die Lehrveranstaltung Kaffeekränzchen nachträglich zu immatrikulieren. Für Rückfragen bin ich unter der Telefonnummer 0190/666 999 zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen - Professor Superschlau"

    2) Mit diesem "vorläufigen Teilnahmeschein " (oder ähnlich geheißen) gehst du zum Imma-Amt der jeweiligen Uni, an der du den Schein machen willst (also nicht zum Imma-Amt der Uni, wo du immatrikuliert bist!). Was willst du da? Du zeigst deinen Schrieb vor und bittest um das Formular "Registrierung als Nebenhörer" ("Nebenhörerschein ").

    3) Was machst du mit diesem Nebenhörerschein?

    a) Du füllst ihn aus nach bestem Wissen und Gewissen, wobei du um einen Blick ins Vorlesungsverzeichnis vermutlich nicht herumkommst, weil du die Nummer der Lehrveranstaltung und die Semesterwochenstunden in Erfahrung bringen musst (cave: möglicherweise ist die Vorlesung Bestandteil des Kurses - dann muss sie wahrscheinlich eigens aufgeführt werden. Weiß ich aber nicht, sicherheitshalber beim LPA nachfragen, vgl. unten 4)!)

    b) Mit dem ausgefüllten Nebenhörerschein und mit der Teilnahmebestätigung von Prof. Superschlau (vgl. 1)) bewegst du dich alsdann zu deiner Kursleiterin Megawichtig.

    c) Kursleiterin Megawichtig sollte jetzt den Nebenhörerschein unterschreiben . Wenn sie trotzallem immer noch rumzickt, musst du beim Studiendekan Offenes-Ohr der jeweiligen Uni antanzen. Dabei natürlich die Bestätigung von Professor Superschlau nicht vergessen!

    d) Gesetzt den Fall, Kursleiterin Megawichtig ist eine patente Person und leistet ihre Unterschrift: Jetzt schneist du wieder beim Imma-Amt der Fremd-Uni (nicht deiner eigenen!) rein. Hier lässt du den von dem Sachbearbeiter Däumchendrehdich im Imma-Amt den Nebenhörerschein unterschreiben und stempeln . Hierbei sind zwei Dinge wichtig:

    aa) Du musst dem Imma-Amt der Fremd-Uni eine aktuelle Imma-Bescheinigung deiner Uni vorlegen.

    bb) Frist beachten! Meistens Abgabe binnen vier Wochen nach Kursbeginn erforderlich!

    e) Eine Kopie des unterschriebenen Nebenhörerscheins lässt du Professor Superschlau oder seiner Sekretärin Tippex-auf-dem-Bildschirm rüberwachsen.

    Während des Kurses
    4) Jetzt bist du zwar nicht Mitglied der Fremd-Uni, also nicht in dem Sinne immatrikuliert, jedoch für die jeweilige Lehrveranstaltung ordnungsgemäß als Nebenhörer eingeschrieben. Was folgt daraus?

    a) Offiziell hast du keinen Anspruch auf Teilnahme an einer Prüfung , da du ja nicht Mitglied der Fremd-Uni bist.

    b) Herkömmlicherweise kannst du aber problemlos die Prüfungen absolvieren . Formal in jedem Fall, inhaltlich hoffentlich

    c) Nach erfolgreicher Teilnahme an den Prüfungen wird dir vermutlich ein ganz normaler Schein ausgestellt, auch wenn du offiziell als Nebenhörer keinen ANspruch darauf hast (ist aber nur eine theoretische Floskel).

    Nach dem Kurs
    5) Du solltest jetzt bei dem Landesprüfungsamt vorbeischauen, das für deine Uni zuständig ist (nicht das für die Fremd-Uni). Die Adresse findest du hier. Hier sollte es dir neben einer netten Plauderei mit der Sachbearbeiterin Physikums-Mami vorrangig darum zu tun sein, eine Anerkennung deines Scheines zu erwirken. Zu diesem Zweck solltest du folgendes vorlegen können:

    a) deinen erworben Schein
    b) den Nebenhörerschein
    c) ca. 30 Euro Verwaltungsgebühr

    Damit sollte die Sache dann in trockenen Tüchern sein. Möglicherweise ist Punkt 5) allerdings erlässlich. Den LPAs ist es eigentlich ziemlich egal, wo und wie man die Scheine erwirbt. Hauptsache, man hat sie. Meist ist eine Anerkennung nur notwendig, wenn du extern studierst, d. h. in einem anderen Studiengang immatrikuliert bist.

    Ob sie den Schein anerkennen und ob eine Anerkennung bei Nebenhörerschaft nötig ist, kannst du ja bei deinem LPA vorher telefonisch erfragen - und vielleicht auch mal hier posten. Würd mich mal interessieren.

    cu
    luckyblue



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von forget_it_or_wait
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    58
    hallo

    ich habe ein Problem, na ja zwei und zwar Biochemie und Physiologie Seminar. In Physio habe ich Seminar Schein I und III, ist bei uns auf drei Semester unterteilt und somit Teilscheine und in Biochemie Schein I. Auch hier in drei Teilen. Nun ist es so, dass ich unbedingt versuchen will zumindest im Frühjahr 2009 Physikum zu machen, aber leider sind die WDH Klausuren bei uns noch nicht sicher, d.h. ob vor dem Frühjahr Physikum noch angeboten wird.

    Nun habe ich hier mal rum geschaut und dieses Thema gefundwn, ist zwar schon etwas älter aber egal.

    Ich habe mir überlegt evtl. in Münster, Giessen und Köln mein Glück zu versuchen (evtl. kann ich ja dort als Zweithörer Scheine machen...hofffff).

    Ich habe mir jetzt die Antragsformulare ausgedruckt. Was ich nur nicht verstehen (dies vom oberen Teilnehmer)

    Vor dem Kurs
    1) Von dem Professor, der ja schon eingewilligt zu haben scheint, bzw. von seiner Sekretärin lässt du dir erst mal schriftlich bestätigen, dass du an dem Kurs teilnehmen darfst . Diese Bestätigung sollte an das Immatrikulationsamt der jeweiligen Uni gerichtet sein. Wortlaut in etwa: "Hiermit bitte ich Sie, Herrn/Frau XY, geboren in Musterstadt im Jahr des Herrn, für die Lehrveranstaltung Kaffeekränzchen nachträglich zu immatrikulieren. Für Rückfragen bin ich unter der Telefonnummer 0190/666 999 zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen - Professor Superschlau"


    Wer ist dieser Prof? Ist es der Prof an meiner Uni oder an der Fremden Uni?
    Muss ich dies einholen bevor ich den Antrag stelle?
    In den Formularen steht auch z.B. "Dozent und Dekanat ausfüllen". Bedeutet dies von der Zweithörer Uni oder da wo ich als Ersthörer bin?

    Was muss ich eigentlich jetzt genau machen? Formulare ausdrucken und dann?

    TERMIN hat ja geschrieben, dass er schon für den Kurs angemeldet ist.
    Aber das kann man doch erst, wenn man den Antrag für Zweithörer dort abgegeben hat oder?

    gruß
    of mind, take da


    "Spätestens ab 30 wird Dir klar, das Du nie erwachsen wirst, Du wirst nur älter!"



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