Aus aktuellem Anlass weiß ich Bescheid, zumindest was meine Hochschule angeht: Hier muss ausdrücklich nicht die Approbation, sondern das Zeugnis der ärztlichen/zahnärztlichen Prüfung dem Antrag zur Erlangung des Doktorgrades beilegen.
http://www.mh-hannover.de/fileadmin/...onsordnung.pdf