Den Gesetzestext, aus dem die Hausarztfamulatur hervorgeht, habe ich auch nie finden können, aber dafür vom Regierungspräsidium Ba-Wü ein Merkblatt.
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1109929/rps-ref92-arzt-merk-famu.pdf
Die ambulante Famulatur kann auch in einer ärztlichen Praxis absolviert werden, also z.B. bei einem niedergelassenen Facharzt, der nicht an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt, aber auch bei einem Hausarzt.