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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    GKV geht definitiv nicht ohne Kassenzulassung aus dem genanntem Grund: die Kasse wird es nicht anerkennen.
    Auch sonst wäre ich vorsichtig mit AU-s als Assi, das ist letztlich ein ärztliches Attest, wenn es ganz blöd kommt, dann kann es im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung als Nicht-Facharzt auch mal böse ausgehen. Um da Komplikationen zu vermeiden sollte man sich wirklich sicher sein was man da wem attestiert und eine Dokumentation machen. Es wird tausendmal gut gehen, beim 1001. Mal gerät man evtl. unversehens in eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung und dann steht man evtl dumm da. AU s können auch mal massiv unangenehme Folgen haben (Kündigung, dann evtl. rechtliche Auseinandersetzung usw.).



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  2. #7
    Arzt Avatar von Der Pete
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    Das ist klar,

    es ging mir generell mal darum das Thema zu beleuchten. Es gibt halt immer so eingie Mythen "was geht und was nicht geht". Ähnlich ist es ja dann auch beim Rezeptieren. Dazu gab es zuletzt aber einen guten Artikel in der Lege artis - kann ich nur empfehlen.

    LG und Danke

    Pete



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  3. #8
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Der Pete Beitrag anzeigen
    Ähnlich ist es ja dann auch beim Rezeptieren. Dazu gab es zuletzt aber einen guten Artikel in der Lege artis - kann ich nur empfehlen.
    Dat ham wa gerne! Erst den Mund wässrig machen und dann am ausgestreckten Arm verhungern lassen!
    Wäre schön, wenn Du solche Artikel dann auch mal verlinken würdest! Dann ham nämlich alle was davon!
    I'm a very stable genius!



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  4. #9
    Arzt Avatar von Der Pete
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Dat ham wa gerne! Erst den Mund wässrig machen und dann am ausgestreckten Arm verhungern lassen!
    Wäre schön, wenn Du solche Artikel dann auch mal verlinken würdest! Dann ham nämlich alle was davon!
    Schande über mein Haupt! Du hast vollkommen recht. Allerdings hat die Sache einen Haken. Die Quelle kann ich liefern, den Artikel weil er im Rahmen meines Abos geschützt ist leider nicht. Hier die Quelle:

    Rojahn, J., 10. Mit Risiken und Nebenwirkungen: privat Rezepte ausstellen. Lege artis, 2(03), S. 152–155.
    http://dx.doi.org/10.1055/s-0032-1316491


    LG Pete



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  5. #10
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Darin alle Fallstricke genannt (Haftung, Abrechnung, ggf. Niederlassungpflicht, Angabepflicht als Nebentätigkeit, etc.)



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