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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #146
    Registrierter Benutzer
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    Hello!

    Ich versuch es mal hier bevor ich 'nen neuen Thread auf mache.

    Wie verhält es sich denn mit der Befreiung von der Rentenversicherung für freiberuflicher Tätigkeit, deren Erträge praktisch erst mit der Steuererklärung versteuert werden? Kann mir dazu jemand was sagen?!



  2. #147
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wir Freiberufler versteuern ja eh im Nachhinein (wenn wir nicht zu Vorauszahlungen verpflichtet sind, aber die richten sich ja nach dem Steuerjahr davor).
    Normalerweise zahlt man nach seinen voraussichtlichen Einkünften in das Versorgungswerk ein und rechnet dann nach der Steuererklärung ab.
    Das Problem ist eher, die Freiberuflichkeit an sich anerkannt zu bekommen.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #148
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    16.362
    Sodele- die Rentenbeiträge von der Bundeswehr gehen erstmal an die DRV und werden ggf. von da aus an das Versorgungswerk verschoben.

    Was meine Unterhaltssicherung für die Reserveübungen angeht- da ist es einfacher. Wenn ich lt. Steuererklärung selbständig bin, dann bin ich auch selbständig. Die Meinung der DRV interessiert in dem Fall nicht.
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  4. #149
    Diamanten Mitglied
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    Ich grabe das Thread wieder aus: Fülle den Personalbogen für mein erstes Job aus.

    Muss angeben, ob ich für diese Tätigkeit von gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit bin und ob ich Mitglied in einem Versorgungswerk bin, mit Angabe der Nummer und etc.

    Also, noch bin ich ja Studentin, und wenn ich richtig verstanden habe --> Beitreten und sich von DRV befreien kann man erst ab dem ersten Arbeitstag/ab dem Zeitpunkt wo man den Vertrag hat. Ich bin verwirrt. Theoretisch werde ich ja befreit sein, noch bin ich es aber nicht. Und ich werde Mitglied sein, aber eben noch nicht und kann auch keine Angaben dazu machen. Wie soll man es den ausfüllen?

    (Klar, ich kann notfalls auch die Personalabteilung fragen, aber vielleicht gibt es ja Vorerfahrungen, die mir peinliche Nachfragen ersparen ^^)



  5. #150
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Naja, mit sowas wie "beantragt"... Beantragen kannst du die Mitgliedschaft in der ÄK ja jetzt schon mit Startdatum zum Beginn des Arbeitsverhältnisses. Geht dann alles schneller...
    Ist vermutlich noch ein alter Fragebogen für alle Ärzte, denn früher war man ja auch bei Jobwechsel von der DRV befreit, ohne dass man das nochmal beantragen musste. Und "Neu-Ärzte" sind in solchen Bögen meist nicht vorgesehen. Daher einfach ein "beantragt" hinschreiben, dann passt das. Versteht sich bei ärztlicher Tätigkeit eigentlich von selbst, dass man in einem Versorgungswerk ist.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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