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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Gesocks Beitrag anzeigen
    Geht seit diesem Jahr nicht mehr, früher waren's in der Tat € 0,05 / km.
    Wie kommst du denn darauf? Meines Wissens beträgt die Pendlerpauschale 0,30 € pro km, siehe z.B. hier: http://www.vlh.de/wissen-service/ste...berechnet.html Seit diesem Jahr ändern sich die Modalitäten nur für Leute, die an mehreren "Orten" arbeiten und die Fahrten absetzen wollen.



  2. #7
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Hab' ich zu Anfang des Jahres mal irgendwo gehört oder gelesen.
    Flotte Quelle: Reisekostenreform 2014 lässt Fahrrad bei Kilometer-Pauschale links liegen

    EDIT:
    Bei deinem und der Mehzahl der anderen Links stehen Fahrräder aber ausdrücklich drin...



  3. #8
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Solang man ein Auto besitzt, kann man doch sicherlich das Auto als Gefährt für die Arbeitswege angeben, oder? Ich denke kaum, dass einem der Steuerbeamte auflauern wird, um dies zu überprüfen



  4. #9
    Überzeugungstäterin Avatar von Denüse
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    Die Reisekostenpauschale ist aber doch nicht gleichzusetzen mit der Entfernungspauschale, oder?



  5. #10
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    Also ich reise für gewöhnlich nicht zur Arbeit...

    Entfernungspauschale = Pendlerpauschale = Fahren zur Arbeitsstätte = 0,30 € pro km und Tag

    Reisekosten = Kosten bei Dienstreisen/ Fortbildungen etc. zu anderen Orten als seine Arbeitsstätte = Fahrtkosten, Übernachtung, Kongressgebühr, Verpflegungspauschale etc.



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