Klar! Es ist total egal, ob Du mit dem eigenen Auto, in Fahrgemeinschaft, dem Rad oder auf Rollschuhen zur Arbeit fährst. Einen Anspruch auf Kilometerpauschale hast Du auf jeden Fall... Jedenfalls hat man mir das so erklärt...
Bei der Angabe "eigener PKW" oder "Bahnfahrt" kann das Finanzamt aber nach dem Kennzeichen fragen bzw. die Quittungen der Bahnfahrt verlangen, wenn ich das richtig verstanden habe...