Naja, wenn Du die Suchfunktion angeworfen hättest, dann hättest Du viele verschiedene Themen gefunden, unter anderem auch mit Beschreibungen des Klagewegs.
Aber mal davon abgesehen: persönliches Empfinden, was lang ist? => Nun ja, natürlich kann man auch bei 2 WS klagen...
Allerdings muss man eben wissen, dass dieser Weg eben dauert. Und ob es sinnvoll ist, bei 2 WS den Rechtsweg zu gehen, der ebenfalls so lange dauern kann, aber eben viel Geld kostet, und dann noch nicht mal sicher ist, dass man den erklagten Studienplatz auch zu behalten, kann man ja durchaus mal hinterfragen...
Wenn die Wartezeit mind. 6 Jahre dauert, dann kann man schon die Klagenden verstehen. Bei 2 WS fehlt mir jegliches Verständnis...
Und Cybermobbing?
Da hast Du uns aber noch nicht richtig in "Fahrt" erlebt...