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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Das würde die Uni prüfen. Da zählt also das Abitur überhaupt nicht... Allerdings ist es so,.. Das wartesemester dann auch erst dann mitgezählt werden,.. Wenn du als beruflich qualifizierte eine Hochschulzulassung bekommst,.. Heißt dass erst zum Zeitpunkt nach dem du alles erfüllt hast, dann zählen die wartesemester und nicht direkt nach deinem abi,..

    Bewirbst du dich mit deinem Abi,dann zählen die ws natürlich ab Abi. Einfach auf der Seite von Uni Mainz und hochschulstart.de sich informieren,.. Es scheint so dass du dich 0 auskennst,... Am besten erst sich selbst informieren dann gezielt fragen stellen, keiner hat lust alles von Grund auf zu klären



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Das stimmt nicht so ganz! Also es ist tatsächlich so, das man mit der Ausbildungsnote sich bewerben kann. Zum Bsp. Uni Mainz, wer eine abgeschlossene Ausbildung zur Zfa hat und mindestens zwei Jahre 20h wöchentlich gearbeitet hat, kann sich über beruflich qualifizierte bewerben. Da müsste man einen Antrag bei der Uni stellen,.. Die Note von der Berufsschule und die Note von der Abschlussprüfung Werden verrechnet und man bekommt eine HochschulzulassungBerechtigung Aber nur für Mainz weil jede uni andere Erwartungen hat! Mainz sind die Bedingungen nicht so streng. Man kann 2 Jahre egal wo gearbeitet haben. Mit der Note, bewirbt man sich, bei dir wäre es 1,2!
    hamma wieder was gelernt! , wusste ich echt nicht, aber interessant. und richtig.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank erstmal für eure Antworten 😊

    Ich muss dazu sagen, ich habe ja kein Abi, daher die Frage als "berufsqualifizierend". Mir ist bewusst, dass die Abinote natürlich nur zählt und alles andere als Bonus angerechnet werden kann. Ich weiß auch, dass man mit gewisser Berufserfahrung ohne Fortbildung zulassungsbeschränkt studieren kann, was natürlich aber auch von Uni zu Uni anders ist. Aber mit einer Fortbildung von mind. 400 Std. wird dieser als "Meister" anerkannt und die Abschlussnote die man dort erlangt gilt wie die Abinote, sprich man wird nicht anders behandelt als die anderen(vorher kriegt man logischerweise die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung) Daher fällt man in diesem Falle auch nicht unter die Quote der berufsqualifizierenden(bei denen ist es zulassungsbeschränkt, es ginge nur der artverwandte Beruf zu studieren z.B ZFA=ZM). Diese ganzen Informationen habe ich von der Uni selbst bekommen, da ich Bestätigung wegen des Falles meiner Bekannten haben wollte. Leider konnte man mir aber nun auch nicht wirklich sagen, wie die Chancen wirklich sind 😕 Ob es nur Glück war? Ich habe die Hoffnung, dass hier vielleicht jemand auch schon von so einem Fall gehört hat oder vielleicht selber schon Erfahrungen gemacht hat und es ist gar Normalität?
    Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, da ich nur wiedergebe was mir gesagt wurde!

    Vielen Dank im Voraus!😊

    LG



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