Danke für diese "Erinnerung". Ich kopiere noch mal das Zitat von Muriel:
Wenn ein Arbeitnehmer an einem Sonntag oder einem Feiertag hätte arbeiten müssen, wegen Krankheit aber ausfällt, dann muss die Lohnfortzahlung einen vereinbarten (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag) Sonntags- bzw. Feiertagszuschlag enthalten.
Quelle:http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung.html