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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gold Mitglied
    Registriert seit
    22.08.2007
    Ort
    gar nicht mehr!
    Semester:
    17
    Beiträge
    439

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    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Sorry, habe endlich (nur über Google...) meinen alten Beitrag hierzu wieder gefunden:
    http://www.medi-learn.de/foren/archi...p/t-89677.html



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.04.2006
    Ort
    Im Norden
    Semester:
    Spezi, bitte!
    Beiträge
    1.398
    Danke für diese "Erinnerung". Ich kopiere noch mal das Zitat von Muriel:

    Wenn ein Arbeitnehmer an einem Sonntag oder einem Feiertag hätte arbeiten müssen, wegen Krankheit aber ausfällt, dann muss die Lohnfortzahlung einen vereinbarten (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag) Sonntags- bzw. Feiertagszuschlag enthalten.
    Quelle:http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung.html



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