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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ein Freund von mir (ja, ja ich weiß, eine typische "ich frage für einen Freund"-Frage, aber diesmal ist es tatsächlich so) wurde kurz nach dem Abi mal wegen Marihuana-Besitz von der Polizei aufgegriffen.
    Jetzt muss man ja für das Examen auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen... Steht da so ein alter Drogendelikt drin und ist das ein Grund, die Approbation zu verweigern?
    Er sieht das recht locker und macht sich keine Sorgen, aber ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass das egal sein soll



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    ..was hat denn der Kollege für eine Strafe bekommen?



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  3. #3
    strahlt von innen :-) Avatar von *Neuritis Ulcerosa*
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    Und wie lange ist die Verurteilung her? Die Frist, nach der ein Eintrag im Register gelöscht wird, richtet sich nach der Höhe der Verurteilung.

    Guckt mal in Paragraph 46 Bundeszentralgegistergesetz, da kann sich dein Freund dann ausrechnen, ab wann er ein "sauberes" Zeugnis kriegt.
    Geändert von *Neuritis Ulcerosa* (18.01.2015 um 10:05 Uhr) Grund: nicht funktionierdenden Link entfernt
    Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm ich Psychopharmaka.
    Anders, aber mit System!



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von jan_mediklin Beitrag anzeigen
    Ein Freund von mir (ja, ja ich weiß, eine typische "ich frage für einen Freund"-Frage, aber diesmal ist es tatsächlich so) wurde kurz nach dem Abi mal wegen Marihuana-Besitz von der Polizei aufgegriffen.
    Gab es einen Prozess und eine Verurteilung? Wenn nein, ist das eh wurscht, dann taucht das möglicherweise in einer Akte bei der Polizei auf, aber nicht im Führungszeugnis.



    Wenn ja, ist es bei Marihuanabesitz für Eigenbedarf recht unwahrscheinlich, dass es zu einer relevanten Verurteilung kam, die ins Führungszeugnis eingetragen wurde. (Selbst wenn, führt eine Eintragung im Führungszeugnis nicht zwingend dazu, dass die Erteilung der Approbation verweigert wird. Da kommt es m.W. sehr auf die Umstände an.)

    Wenn wir hier natürlich bei "Marihuana-Besitz" über zwei Pfund zum Weiterverkauf reden, wirds schwierig, da wird - völlig zu Recht - die Bezirksregierung möglicherweise ihre Zweifel haben, ob das mit der Approbation so eine gute Idee ist.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Aha, interessant. Danke für die Hinweise. Ist jetzt fast zehn Jahre her. Damals wurde das Verfahren relativ unspektakulär wieder eingestellt. Ich dachte nur, dass würde länger "an einem hängen bleiben". Bzw. würde es wahrscheinlich auch, wenn es sich um härtere Drogen gehandelt hätte



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