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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Einsteigen kann man offiziell nur, wenn der Prüfungsanspruch in Deutschland nicht verloren ist!
    das wusste ich gar nicht. ich dachte, ungarn wäre so eine möglichkeit, das studium auch beenden zu können, wenn man in deutschland bereits den prüfungsanspruch verloren hat.
    was gäbe es denn in diesem falle für möglichkeiten? abschluss im non-eu-ausland machen?
    "No." Rosa Parks



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    Würde mich auch interessieren. Wir hatten in der näheren Vergangenheit mal so einen Fall - da hieß es derjenige wäre nach Ungarn gegangen. Nur ein Gerücht, aber ich bin davon ausgegangen, dass es stimmte.



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  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von baugruen
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    26.04.2013
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    mal ein gedankengang: wenn ich in deutschland den prüfungsanspruch verliere und dann beispielsweise in den usa nocheinmal neu studiere (ja ja, ich weiß, wie wahrscheinlich das ist) und dann nach deutschland zurück will - habe ich dann anspruch auf die gleichwertigkeitsprüfung oder zählt diese auch unter prüfungsanspruch verloren?



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