Das verstehe ich nicht. Wenn Du nur ein paar Stunden gearbeitet hast, dann müsstest Du doch auch nur für die paar Stunden veranlagt werden. Heißt niedrigster Kammerbeitrag und die ÄV bekommt doch auch nur den Selbstständigenanteil für die geleistete Arbeit?
Auch das verstehe ich nicht. Als jemand, der 4 Jahre lang als Honorararzt Dienste gemacht hat, erschließt sich mir dieser Schritt nicht. Bürokratiewahnsinn? Eine Rechnung schreiben? Gut, die DRV nervt mit ihrer Scheinselbstständigkeitsdebatte, aber da laufen ja mittlerweile auch ein paar interessante Gerichtsverfahren. Mal abwarten. Und ich habe, auch wenn ich sicher nicht so viel gearbeitet habe, wie ich gekonnt hätte, nicht schlecht verdient...Ich halte noch bis Oktober durch, dann entscheide ich mich wieder für ALG-1. Ich muss mich von dem Bürokratiewahnsinn erholen. Immerhin stehen mir als Arbeitsoser 21 Tage Urlaub zu, auf die ich als noch-Selbstständiger keinen Anspruch hätte.
Verstehe ich wieder nicht. Du schreibst, dass Mehrfachmitgliedschaften möglich sind, aber dann schreibst Du, dass Du Strafe wegen einer Doppelmitgliedschaft bezahlen sollst?Mein Rat: Sei weniger zwanghaft als ich und wecke keine schlafenden Hunde. Niedersachsen hat mir gerade mit 2500 Euro Strafe gedroht, da ich vergessen habe anzugeben, dass ich derzeit (und nicht zum Zeitpunkt der bevorstehenden Mitgliedschaft in Niedersachsen) noch Mitglied in Brandenburg bin. Habe sie, d.h. die Dame von der Niedersächsischen Ärztekammer, telefonisch in Berlin in Erfahrung gebracht. Prompt erhielt ich eine Kopie aus irgendeinem Gesetzestext mit gelb markierter Höhe der Strafe.
Aber vielleicht meinst Du einfach unterschiedliche Institutionen? ÄK /ÄV?