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Dieser Versicherungskram macht mich langsam wahnsinnig.
Also ich fahre jetzt ja auf Honorarbasis als Notarzt für verschiedene Landkreise und Städte, sowie für ein Krankenhaus im Auftrag des Landkreises. Das ganze auch erstmal nur vorübergehend für ca. ein 3/4-Jahr.
1. Frage: (ja ich weiss, ich könnte direkt nachfragen, ich will aber keine schlafenden Hunde wecken) Bleibe ich in der Ärztekammer wo ich bisher war und wo ich auch wohne, auch wenn ich eigentlich nur im Nachbarbundesland fahre? Noch lustiger wird das wohl, wenn ich noch ne Beschäftigung über eine Firma in einem dritten Bundesland bekomme.
2. Frage: Welche Erfahrungen habt ihr mit der DRV und der Anerkennung der Selbständigkeit gemacht? Ich melde mich ja im Versorgungswerk der Ärztekammer an und stelle gleichzeitig den Antrag auf Befreiung von der Versicherung bei der DRV.
Das ist dann doch eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit für die man den Fragebogen V023 ausfüllen muss? Oder ist das selbständig nach §4 Abs 2 SGB VI?
Kann mir da irgendjemand weiterhelfen? Gerne auch per PN.
Edit: Habt ihr eine gelegentliche Nebentätigkeit als Notarzt bei der Rentenversicherung angegeben?
Geändert von WackenDoc (12.07.2015 um 11:06 Uhr)
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3