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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Wie sieht das eigentlich mit der so genannten "Schönheitschirurgie" aus? Als MKG'ler macht man dann den "Plastiker" noch hinterher, ne? Kann man sich die Zusatzbezeichnung als "normaler" Chirurg auch einfach dazuholen oder wie sieht überhaupt der Ausbildungsweg als Humanmediziner aus, wenn man Plastische Chirurgie machen will?



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  2. #17
    Gold Mitglied
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    In den meisten operativen Fächern kann man 2 Jahre nach dem FA die Zusatzbezeichnung "plastische Operationen" erwerben. Davon unabhängig ist der Facharzt plastische Chirurgie.



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  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von shifty Beitrag anzeigen
    In den meisten operativen Fächern kann man 2 Jahre nach dem FA die Zusatzbezeichnung "plastische Operationen" erwerben. Davon unabhängig ist der Facharzt plastische Chirurgie.
    Das wäre mir neu. Die Zusatzbezeichnung plastische Operationen ist ausschliesslich auf die HNO und auf die MKG beschränkt.
    Die Handchirurgie ist das höchste im Bereich "Plastischer und Ästhetischer Chirurgie" was man erreichen kann. Wobei die Unfallchirurgen das genau so machen können. Die HNOler operieren auch am Gesicht rum, insbesondere Nase.
    Botox, Ohrenanlgen, Rhinoplastik, Facelifting das kann jeder beliebige Arzt machen, der es kann damit auch die oben genannten Fachärzte. Aber die Königsdisziplin bleibt nunmal die MKG-Chirurgie im Gesichtsbereich, denn nur sie sind wahre Gesichtschirurgen.



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  4. #19
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von vyk35 Beitrag anzeigen
    Das wäre mir neu. Die Zusatzbezeichnung plastische Operationen ist ausschliesslich auf die HNO und auf die MKG beschränkt.
    Die Handchirurgie ist das höchste im Bereich "Plastischer und Ästhetischer Chirurgie" was man erreichen kann. Wobei die Unfallchirurgen das genau so machen können. Die HNOler operieren auch am Gesicht rum, insbesondere Nase.
    Botox, Ohrenanlgen, Rhinoplastik, Facelifting das kann jeder beliebige Arzt machen, der es kann damit auch die oben genannten Fachärzte. Aber die Königsdisziplin bleibt nunmal die MKG-Chirurgie im Gesichtsbereich, denn nur sie sind wahre Gesichtschirurgen.
    Du hast Recht, hab gerade mal auf der Seite der ÄK nachgesehen:
    Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
    Facharztanerkennung für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie



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  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    Ach, das wusste ich auch nicht. Aber das liegt ehrlicherweise ja auch nahe.
    Ist schon krass, was gute Chirurgen z.B. bei LKG-Spalten hinbekommen... Dürften das eigentlich auch HNO-ler machen?



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