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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    16.08.2008
    Beiträge
    10
    Hallo ihr,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe gestern meine Diss erfolgreich verteidigt am UKE und nun lese ich in der Promotionsordnung, dass ich hätte ein Zwischenzeugnis bekommen müssen. Dieses habe ich aber nicht bekommen. Ist das jetzt tragisch? Desweiteren hat mich einer der Prüfer nach einem Exemplar in PDF gefragt, würdet ihr das erst nach Erhalt des Zwischenzeugnis aushändigen?

    Vielen Dabk euch schon mal!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    30.06.2014
    Beiträge
    319
    Was genau soll dieses Zwischenzeugnis denn sein? Eine Bestätigung über die bestandene Promotionsprüfung, quasi eine Quittung?



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