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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Sowohl bei meinem aktuellen Arbeitgeber, als auch in einem Haus, in dem ich mich neulich mal unverbindlich vorgestellt habe (als ich vor einigen Monaten eine Initiativbewerbung dorthin geschickt hatte, war keine Stelle frei/man hat meine Bewerbung behalten und sich jetzt gemeldet/obwohl aktuell in Lohn und Brot stehend, bin ich mal hingefahren), scheint es entweder nicht bekannt zu sein, oder nicht verstanden werden zu wollen, daß Bereitschaftsdienst Arbeitzeit ist. Deswegen frage ich nochmal in die Runde, ob das so, wie ich es bisher verstehe, richtig ist:

    Die geleisteten Stunden des Bereitschaftsdienstes müssen auf zwei Ebenen betrachtet werden. Einmal die tarifrechtliche Ebene, nach der -je nach Bereitschaftsdienststufe- ein gewisser Anteil der gearbeiteten Stunden bezahlt wird. Auf der anderen Seite muß die rein zeitliche Komponente eines Bereitschaftsdienstes betrachtet werden, nach der jede geleistete Stunde zu 100% auf das Arbeitszeitkonto zählt. Anhand dieses Arbeitszeitkontos lässt sich dann die (über ein halbes Jahr gemittelte) durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit berechnen, die ohne opt-out (was ich nicht unterschrieben habe) maximal 48 Stunde betragen darf.

    Stimmt das soweit? Eigentlich ist es ja gar nicht kompliziert. Aber die ein oder andere Verwaltung will es offensichtlich nicht verstehen

    Was ich jetzt nicht weiß, ist, wie mit den Stunden, die man über die 48 Stunden pro Woche hinweg geleistet hat, verfahren werden darf. Inwieweit darf der Arbeitgeber bestimmen, ob man als Ausgleich Geld oder Freizeit bekommt?
    Sofern es nicht über alle Tarifverträge hinweg gültig ist: ich spreche von TV-Ärzte/VKA
    Geändert von Relaxometrie (26.10.2015 um 20:43 Uhr) Grund: Rechtschreibung und Ergänzung



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  2. #2
    Feddich ;)
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    Stimmt alles. Ohne Opt-out darfst du schlicht nicht mehr als die 48h im Mittel (wobei die Berechnung nicht ganz so simpel ist) arbeiten. Du musst dann einfach zu Hause bleiben, sobald diese Grenze überschritten ist.



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  3. #3
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    Die Stunden, die Du über durchschnittlich 48-Stunden pro Woche im Ausgleichszeitraum von 6 Monaten hinaus geleistet hast sind in Freizeit abzugelten. Eine Abgeltung in Geld ist nur im Rahmen der Opt-Out-Regelung zulässig. Da du sie nicht unterschrieben hast scheidet das aus. Freizeitausgleich für den Bereitschaftsdienst ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Entstehen des Anspruchs zu gewähren. Betriebsvereinbarungen können aber strengere Regeln vorsehen.

    Zur Berechnung der Arbeitszeit: Krankheits- und Feiertage sind keine Ausgleichstage, genausowenig wie Urlaubstage. Das erfasst nach der Rechtsprechung auch den tariflichen Urlaub (die Beschränkung auf den gesetzlichen Mindesturlaub ist eine Mindermeinung der Literatur). In der Berechnung hat der Arbeitgeber nur die Wahl, ob die Tage mit regelmäßiger Arbeitszeit gebucht werden und dann die Grenze von 6 Monaten gilt oder ob sie außer Betracht bleiben und dann an den Ausgleichszeitraum angehängt werden.

    Die Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Ausgleichszeitraum generieren kein Zurückbehaltungsrecht. Du darfst also nicht so lange zu Hause bleiben, bis der Durchschnitt wiederhergestellt ist. Die Sanktion ist allein Sache der Aufsichtsbehörden.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von ChillenMitBazillen Beitrag anzeigen
    Ohne Opt-out darfst du schlicht nicht mehr als die 48h im Mittel (wobei die Berechnung nicht ganz so simpel ist) arbeiten.
    Warum ist die Berechnung der Stunden nicht simpel? In dem ganzen Tarifwirrwarr dachte ich, daß zumindest die Berechnung der Stunden einfach ist: Anwesenheitsdienste (also die "normalen" Tagdienste) und Bereitschaftsdienste zählen zu 100% auf das Stundenkonto. Habe ich also einen Nachtdienst von z.B. 14 Stunden, schlägt dieser mit 14 Stunden auf dem Stundenkonto zu buche.
    Ist das nicht so?



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  5. #5
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    Ich habe eine Stellenzusage in einem kleinen Haus (Innere), wo man Bereitschaftsdienste macht mit Freizeitsausgleich. An meiner jetzigen Stellen gibt's nur Schichtsystem, daher kenne ich mich hier nicht aus. Bedeutet das, dass man nicht mal Zuschläge für Dienste (keine 24 Stunden-Dienste) am Sonntag und Feiertagen bekommt? Und kriegt man sogar noch weniger Stunden frei, als man gearbeitet hat, da die Arbeitsstunden nicht als 100% zahlen?
    Außerdem gibt's 7 Nachtdienste am Stück und anschließend eine Woche frei - auch ohne jegliche Auszahlung???
    Komischerweise waren die Assistenten von dort mit dem Arbeitgeber und Dienstmodell zufrieden, ich befürchte aber einen Gehaltsverlust.
    Danke für Info, falls sich da jemand auskennt!



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