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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Sinn im Unsinn suchen... Avatar von LieberInvasiv
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    Hallo zusammen,

    das letzte Examen steht vor der Tür und damit auch die Entscheidung ob man zum Berufseinstieg die Krankenkasse, bzw Versicherungsform behält oder wechselt.

    Mich interessiert daher u.a. in wie weit privat gekaufte Medikamente auch von den GKVs erstattet werden.
    D.h. ich brauche z.B. ein Antibiotikum, geh in die Apotheke, lege meinen Ausweis vor und reiche dann die Quittung ggf. + Anmerkung bei der Kasse ein.
    Da ich ggw. bei der TK bin interessiert mich natürlich diese Kasse primär.

    Grundsätzlich scheint man da sehr wiedersprüchliche Auskünfte zu bekommen:
    http://www.medi-learn.de/foren/archi...79253-p-3.html

    Die letzten beiträge sind von Mitte 2014, daher wie sieht es aktuell bei euch aus?
    Ich habe auf Nachfrage von der Kasse nur eine Standardfloskel a la "natürlich, wenn sie eine Kassenzulassung haben, sonst nicht" bekommen. Vielleicht hat aber jemand einen Ansprechpartner bei dem man noch mal konkret nachfragen kann, bzw vllt sogar ein "Schriftstück" mit denen man der Versicherung auf die Sprünge helfen kann.

    Ich bedanke mich!
    Lieber Invasiv
    im notfall fahrt ihr zurück ins krankenhaus und sagt
    ihr hättet ne reklamation und wollt gerne nen neuen patienten,
    der hier wäre kaputt gegangen..



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Du bekommst im Allgemeinen nichts erstattet.

    Rückerstattung griffe nur bei (absoluter) Notfallindikation.
    Z.B. im Inland Typ I/II-Diabetiker insulinpflichtig; Insulinampulle zerbrochen und BZ > 300 mg/dl
    Z.B. Im Ausland: selbst gekauftes Antibiotikum.
    Oder bei Krebspat.: Medikament ist (noch) nicht in Deutschland verfügbar. Dann sollte aber z.B. der niedergelassene Onkologe einen begründeten Antrag stellen.

    Im Inland kommt dann die Frage, warum Du nicht zum KV-Notdienst oder in die Krankenhausambulanz gegangen bist, denn nur dann Darf die GKV rückwirkend erstatten. Und meistens kannst Du hierauf keine vernünftige Antwort liefern.
    Im Ausland, besonders im nichteuropäischen, wird dann von der Krankenkasse etwa der Satz/Preis des inländischen Medikaments erstattet.

    Also: Selber kaufen und rückwirkend erstatten lassen geht zu Lasten der GKV im Allgemeinen nicht.



  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
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    I'm a very stable genius!



  4. #4
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    ich brauche keine Medikamente, ich bin nicht krank!
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    Interessant wie unterschiedlich die GKV agieren.



  5. #5
    Platin Mitglied
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    vorbei!
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    Z.n. 1. Fachrichtungswechsel
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    Habs schon öfter hier geschrieben, dieTKK erstattet auch bei uns alles, was ich mir, meinem Mann oder den Kindern verschreibe (alles normale Kassenpatienten). Eigentlich wollten sie es nur für mein Fachgebiet erlauben. Aber was will ich denn zuhause mit Propofol und Esmeron?? Ich habe ihnen dann erzählt, was auf unserer Intensivstation für Patienten liegen. Es wurde dann auf alle Gebiete ausgeweitet. Zitat TKK: "außer Psychotherapie und BTMs".
    Allerdings wird irgendeine Gebühr abgezogen, so dass sich bei dem, was ich üblicherweise brauche (Codeintropfen, Antibiotikum) das hin schicken für die paar Euro nicht so richtig lohnt.



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