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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied Avatar von CYP21B
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    Hi

    gibt es irgendwie die Möglichkeit für 24h-Dienste im Krankenhaus einen Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung ansetzen zu könnnen? Oder ist das völlig ausgeschlossen?

    VG und Danke
    Don't cry because it's over - smile because it happend!



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    Mein Steuerberater sagt, dass es nicht geht.



  3. #3
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Wobei die Frage gut ist.warum sollte das nicht gehen?



  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von CYP21B
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    Der Haken an der Sache ist wohl dass da nicht die Abwesendheit vom Wohnsitz sondern auch von der regelmäßigen Arbeitsstätte zählt. Hatte gehofft dass es da irgend nen Trick gibt um das doch ansetzen zu können
    Don't cry because it's over - smile because it happend!



  5. #5
    Ldr DptoObviousResearch
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    Gibt es nur, wenn Du in einer standortübergreifenden Abteilung tätig bist. Für deine erste Tätigkeitsstätte gibt es dann nichts, aber sobald Du länger als 8 Stunden an der zweiten Tätigkeitsstätte arbeitest, dann wird die Pauschale fällig und zudem kann die Rückfahrt nach Hause angesetzt werden. Der Verpflegungsmehraufwand soll nur die Nachteile ausgleichen, die Dir entstehen, weil Du deine üblichen Dispositionen an der ersten Tätigkeitsstätte nicht nutzen kannst, sondern auf kostspieligere Alternativen an der zweiten Tätigkeitsstätte angewiesen bist. Funktionieren wird es auch dann, wenn man den Notarztdienst als Dienstaufgabe nicht aus dem Haus heraus leistet, sondern durchgängig auf der Feuerwache anwesend ist.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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