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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    HSS interessiert sich nur dafür, in welchen Studiengängen du eingeschrieben warst, nicht für irgendwelche Scheine oder Prüfungsansprüche. Also kannst du dich jederzeit für ZM bewerben.

    Das LPA darf Studien- und Prüfungsleistungen, die endgültig nicht bestanden worden sind, nicht auf das Studium der ZM anrechnen (§ 17 ZÄPrO). Das heißt m. E. aber nicht, dass man eine vergleichbare Prüfung in einem anderen (wenn auch verwandten) Studiengang nicht mehr ablegen dürfte; entsprechende Passagen habe ich bei einer stichprobenartigen Überprüfung von Studienordnungen für ZM auch nicht gefunden.


    Doch, weil genau durch solche Beiträge die Gerüchteküche weiter brodelt.
    In der Studienordnung der Uni Münster z.B. steht:

    Die Einschreibung von Studierenden an der Westfälischen Wilhelms-Universität in den Studiengang
    Zahnmedizin ist außer im Falle der fehlenden Qualifikation oder fehlender Nachweise gemäß § 50 Abs. 1 HG
    NRW zu versagen, wenn die/der Studienbewerberin/Studienbewerber in einem Studiengang der Zahnmedizin
    oder der Medizin an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der
    Approbationsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat.

    Dann wäre das Gerücht wohl bestätigt.



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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    "eine nach der Approbationsordnung erforderliche Prüfung"
    Damit ist streng genommen nur die Ärztliche Prüfung als Staatsexamen gemeint, die "Scheine" werden nämlich nicht in der ÄAppO, sondern den jeweiligen Studienordnungen der Unis näher geregelt.

    Aber ich will mich als Nicht-Jurist auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Vielleicht findet sich doch noch jemand hier, der aus eigener Erfahrung berichten kann...



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  3. #13
    Oberstabsarzt
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    HSS interessiert natürlich nur, ob man ein Studium abgeschlossen hat. Ist das der Fall, unterliegt man der Zweitstudienquote. Ist das nicht der Fall, kommt man in der Hauptquote in das Verfahren.

    Wenn ein Studienplatz zugeteilt wird, bedeutet das nicht, dass die Hochschule jemanden einschreiben MUSS. Vielmehr muss die Uni prüfen, ob Gründe vorliegen, die dazu führen, dass eine Einschreibung versagt wird. (Wie witzig, dass diese Gründe Versagensgründe heissen ;)) Versagt wird eine Einschreibung an der Heimatuni regelmäßig, wenn man in einem Schein, der dem der Zahnmediziner entspricht (meist Physiologie, Chemie, Biochemie, Physik etc.) endgültig durchgefallen ist. Dann kann man an einer anderen Uni diesen Schein machen. (Also sollte man sich natürlich nicht an der ehemaligen Heimatuni bewerben!)

    Unbenommen ist es, auch woanders weiter Humanmedizin zu studieren. Aber: Die meisten Unis haben Klauseln in den Einschreibungsformularen, die manchmal auch Scheine, nicht nur Examina beinhalten.

    Richtig ist, dass deutschlandweit das Studium unmöglich wird, wenn man die Examina endgültig nicht bestanden hat.

    Scheine sind, wie ich ausgeführt habe, Unisache und je nach Uni verschieden, aber an der Heimatuni manchmal gleich.

    (Diese Diskussion gab es schon etwas dreitausendmal....., Wenn man wissen will, was möglich ist, muss man Klinken putzen bei den Unis und fragen, welche einen nehmen würde. Dann würde ich mich ins höhere FS bewerben, wenn ich weiter Humanmedizin studieren wollte...)



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von smanpodg Beitrag anzeigen
    (Diese Diskussion gab es schon etwas dreitausendmal....., Wenn man wissen will, was möglich ist, muss man Klinken putzen bei den Unis und fragen, welche einen nehmen würde. Dann würde ich mich ins höhere FS bewerben, wenn ich weiter Humanmedizin studieren wollte...)
    Genau aus diesem Grund ist es in Münster nicht möglich sich zu immatrikulieren. Ich habe heute dort angerufen.

    An meiner Uni bestehen 4 Versuche, bevor man endgültig nicht bestanden hat. Danach erlischt der Prüfungsanspruch bzw. es greift ggf. ein Härtefallantrag.

    Was wäre denn, wenn ich z.B. nach dem 3. (gescheiterten) Versuch die Uni wechseln würde? Ginge das oder nicht? Ich würde morgen noch einmal in Münster anrufen.



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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
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    Geh nach Gießen, da hat man in der Vorklinik als Humani sechs und als Zahni unendlich viele Versuche



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