Zitat von
SuperSonic
HSS interessiert sich nur dafür, in welchen Studiengängen du eingeschrieben warst, nicht für irgendwelche Scheine oder Prüfungsansprüche. Also kannst du dich jederzeit für ZM bewerben.
Das LPA darf Studien- und Prüfungsleistungen, die endgültig nicht bestanden worden sind, nicht auf das Studium der ZM anrechnen (§ 17 ZÄPrO). Das heißt m. E. aber nicht, dass man eine vergleichbare Prüfung in einem anderen (wenn auch verwandten) Studiengang nicht mehr ablegen dürfte; entsprechende Passagen habe ich bei einer stichprobenartigen Überprüfung von Studienordnungen für ZM auch nicht gefunden.
Doch, weil genau durch solche Beiträge die Gerüchteküche weiter brodelt.