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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Administrator Avatar von Brutus
    Registriert seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.148

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    Wenn Du einen befristeten Vertrag bis zum 31.12.2016 hast, heißt das, dass Dein letzter Arbeitstag der 31.12.2016 ist.
    Wenn Dein AG weiter mit Dir plant und Du bis zum 31.12.2016 keinen erneuten befristeten Vertrag erhälst UND Du ab dem 01.01.2017 mit dem Wissen Deines AG weiter arbeitest, DANN hast Du einen unbefristeten Vertrag.
    I'm a very stable genius!



  2. #17
    Ne oder? Arzt!
    Registriert seit
    05.10.2006
    Ort
    Göttingen
    Semester:
    nein
    Beiträge
    175
    Super, danke Brutus

    wer steht in diesem Fall für meinen AG? Mein Chefarzt bestätigte mir, mich natürlich halten zu wollen. Ich bestätigte diese ebenfalls. Reicht dieses aus oder soll ich die Personalverwaltung schriftlich informieren , dass ich weiter arbeiten möchte? Kann ich mich auf iwas berufen, wenn sie mir später einen befristeten Vertrag unterjubeln wollen?
    1tens: Ruhe bewahren

    2tens: Alles ist oder wird gut...






  3. #18
    Dunkelkammerforscher
    Registriert seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.740
    31.12.16 ist doch noch lange hin. Verstehe gerade nicht was du willst. Bis 31.12.16 hat die Verwaltung doch Zeit dir einen befristeten Vertrag ganz korrekt vorzulegen.
    Was dein Chef dir mündlich zusagt hat mal keine Bedeutung in der Regel.



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