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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich habe die Möglichkeit neben meinem Hauptberuf ab und an als Praxisvertretung (HA Praxis) zu arbeiten. Tätigkeit wäre selbstständig, Lohn 50€ die Stunde. Über meinen Hauptberuf bin ich krankenversichert und zahle ins Versorgungswerk.
    Hab leider von sowas wenig Ahnung.. wäre das dann so, dass ich das Gehalt als Praxisvertretung nur versteuern müsste? Oder kämen noch andere Abgaben dazu? Und wie hoch wäre der Steuersatz? Hat vielleicht jemand nen verständlichen Link zu ner Tabelle parat? Hab schon gegoogelt, aber so richtig schlau bin ich nicht geworden..
    Versicherung müsste auch noch geklärt werden..
    Danke für Hilfe!



  2. #2
    TBSE performer Avatar von test
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    Hallo,

    üblicherweise verlangst du ein HOnorar für eine PRaxisvertretung. Du stellst also eine Rechnung an denjenigen, den du vertreten hast.
    Dafür musst du deine freiberufliche Tätigkeit bei dem Finanzamt anmelden und die Einnahmen eben dann auch angeben und versteuern.
    Deinen Einnahmen musst du natürlich Ausgaben gegenüberstellen. Also Fahrtkosten, Versicherungskosten, ggf. Materialkosten, Unterbringung, Verpflegung usw.... Das machst du zum Beispiel mit einer EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Du versteuerst letztendlich also natürlich nur den Überschuss (Einnahmen - Ausgaben).

    Der Steuersatz hängt von deinen Gesamteinkünften und nichts anderem ab, das kannst du dir nur selber beantworten.

    Wenn du in einem anderen Bundesland die PRaxisvertretung machen willst, musst du dich ggf. dort bei der Kammer melden. Als PRaxisvertreter geht da zum Teil eine kostenlose Zweitmitgliedschaft. Hängt aber immer von der Kammer ab.

    Deinem Versorgungswerk solltest du die Tätigkeit auch melden.

    Ob du von deinen Einnahmen noch etwas an das Versorgungswerk abgeben musst, hängt wieder von deinen Gesamteinkünften, dem Gehalt, das du im Angestelltenverhältnis erhältst, und den Regeln deines Versorgungswerks ab.

    Beispiel für Baden Württemberg:
    Versorgungswerk verlangt Beitrag nach Maßgabe des Beitrags zur Rentenversicherung jedoch mind. 12% der Einkünfte des vorletzten Jahres, bis maximal Betrag von 170 000€/Jahr.

    Der Betrag der Abgabe nach Rentenversicherung im ANgestelltenverhältnis liegt, wenn man oberhalb der Bemessungsgrenze verdient, inkl. AG Anteil bei ca. 13900 € im Jahr.
    Diese Abgabe deckt also nur die Abgabe bis zu einer Gesamthöhe der EInkünfte von 115 900€ pro JAhr ab.

    Verdienst du jetzt entweder durch deine Angestelltentätigkeit oder deine ANgestelltentätigkeit + Honorarüberschüsse mehr, musst du für die darüber hinausgehenden Einkünfte 12% Abgabe an das Versorgungswerk entrichten. Jedoch maximal bis zur Obergrenze von 170 000 €/ Jahr. Bei Einkünften über 170 000€/Jahr muss man also knapp 9000€ noch an das Versorgungswerk abgeben, zusätzlich zu dem, was durch die Angestelltentätigkeit abgeht.

    Bei der Haftpflichtversicherung solltest du darauf achten, dass Praxisvertretungen im entsprechenden Fachgebiet abgedeckt sind inkl. der Tätigkeiten. Operative Tätigkeit kostet immer extra.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke!



  4. #4
    Flacharzt
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    jenseits von gut und böse
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    Hallo, ich hänge mich hier mal an. Gibt es Möglichkeiten der Steuerersparnis? Z.B. Deklaration als 450 € Job, wenn man weniger als 5400 € pro Jahr durch Praxisvertretung verdient?



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von milz Beitrag anzeigen
    Hallo, ich hänge mich hier mal an. Gibt es Möglichkeiten der Steuerersparnis? Z.B. Deklaration als 450 € Job, wenn man weniger als 5400 € pro Jahr durch Praxisvertretung verdient?
    Ist doch Quatsch, Du sparst doch nichts. Anfang des Folgejahres, bei der Steuererklärung gleicht sich do eh alles aus.



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