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  1. #21
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    Zitat Zitat von whatshallido Beitrag anzeigen
    @davo: weißt du denn zufällig Genaueres zu den Arbeitsverhältnissen deiner Kommilition die auch HM als Zweitstudium gemacht haben?
    Ich habe gehört, dass man durch Wochenend- + Ferienarbeit insgesamt übers Jahr gerechnet auf eine 50%-Stelle kommen kann. Das Problem ist, dass alles unter 50% nicht zur Verkürzung der Assistenzzeit führt. Das ist das eigentliche Problem an 30%...^^



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  2. #22
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    Zitat Zitat von noch-humani Beitrag anzeigen
    Ich habe gehört, dass man durch Wochenend- + Ferienarbeit insgesamt übers Jahr gerechnet auf eine 50%-Stelle kommen kann. Das Problem ist, dass alles unter 50% nicht zur Verkürzung der Assistenzzeit führt. Das ist das eigentliche Problem an 30%...^^
    Gilt für ZM auch die Regel,dass das Zweitstudium nach Note des Erststudiums vergeben wird ,also viele ZM gar nicht sicher sein können, dass HM überhaupt eine Möglichkeit und somit MKG sicher ist?



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  3. #23
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    Die Arbeitszeit (50%/30%...) spielt ja, sofern man HM als Zweitstudium macht, hinsichtlich Anrechnung auf die Weiterbildung keine übermäßig große Rolle (im Gegensatz zum Mediziner der ZM als Zweitstudium macht). Solch eine Anrechnung von zahnärztlicher Tätigkeit auf die Weiterbildung zum MKGler ist nämlich nur in der hessischen Weiterbildungsordnung überhaupt vorgesehen...

    Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt über eine sog. Messzahl. Diese setzt sich zusammen aus dem Grund für das angestrebte Zweitstudium und der Abschlussnote des Erststudiums.
    Zwingende berufliche Gründe (wie MKG) geben 9 Punkte, bei der Abschlussnote gibt es für "sehr gut" 4 Punkte, für "gut" 3 Punkte usw.
    Die Auswahlgrenze für einen HM-Zweitstudienplatz lag zum WS 16/17 bei 10 Punkten (wie auch in den vergangenen Semestern), mit bestandenem ZM-Examen hat man also in den vergangenen Semestern sicher einen Platz bekommen.



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  4. #24
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    Zitat Zitat von whatshallido Beitrag anzeigen
    Die Arbeitszeit (50%/30%...) spielt ja, sofern man HM als Zweitstudium macht, hinsichtlich Anrechnung auf die Weiterbildung keine übermäßig große Rolle (im Gegensatz zum Mediziner der ZM als Zweitstudium macht). Solch eine Anrechnung von zahnärztlicher Tätigkeit auf die Weiterbildung zum MKGler ist nämlich nur in der hessischen Weiterbildungsordnung überhaupt vorgesehen...

    Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt über eine sog. Messzahl. Diese setzt sich zusammen aus dem Grund für das angestrebte Zweitstudium und der Abschlussnote des Erststudiums.
    Zwingende berufliche Gründe (wie MKG) geben 9 Punkte, bei der Abschlussnote gibt es für "sehr gut" 4 Punkte, für "gut" 3 Punkte usw.
    Die Auswahlgrenze für einen HM-Zweitstudienplatz lag zum WS 16/17 bei 10 Punkten (wie auch in den vergangenen Semestern), mit bestandenem ZM-Examen hat man also in den vergangenen Semestern sicher einen Platz bekommen.
    okay .Danke



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  5. #25
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    Zitat Zitat von whatshallido Beitrag anzeigen
    Die Arbeitszeit (50%/30%...) spielt ja, sofern man HM als Zweitstudium macht, hinsichtlich Anrechnung auf die Weiterbildung keine übermäßig große Rolle (im Gegensatz zum Mediziner der ZM als Zweitstudium macht). Solch eine Anrechnung von zahnärztlicher Tätigkeit auf die Weiterbildung zum MKGler ist nämlich nur in der hessischen Weiterbildungsordnung überhaupt vorgesehen...
    Genau. ZM soll mein Zweitstudium werden. Daher wäre es schon gut nebenbei die Assi-Zeit abarbeiten zu können. D.h. meiner aktuellen Kenntnis nach: min. 50%-Stelle...



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