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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
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    Zitat Zitat von whatshallido Beitrag anzeigen
    Aaaaalso um diese Frage nochmal in Kürze zu klären (für alles darüber hinaus ist eine Mail an hochschulstart tatsächlch die sinnvollste Option):
    Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt quasi in zwei Schritten (steht aber auch alles so in der entsprechenden Broschüre)
    1.) Auswahl über die 3% Zweitstudienbewerber-Quote: erfolgt über die Messzahl (wie gesagt in den letzten Semestern im WS imer 10). Wenn man hierüber ausgewählt wurde, hat man prnzipiell einen Studienplatz, muss also nun noch irgend einer Uni zugeteilt werden. Das erfolgt in Schritt
    2.) die Bewerber die über die Zweitstudienbewerber-Quote ausgewählt wurden werden mit denen, die über die Wartezeitquote für einen Studienplatz ausgewählt wurden (erst mal nur allgemein, ohne schon einer bestimmten Uni zugeteilt worden zu sein) zusammengelegt und DANN einer Uni zugeteilt. Hierbei bestimmt natürlich die Nachfrage, welche Bewerber zugelassen werden... Meistens sind das aber wie schon gesagt zumindest alle, die die entsprechende Uni als erste Ortspräferenz genannt haben (Ausnahmen in diesem Semester: Berlin, Hamburg, Köln, Münster), siehe: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=5091
    Danke. Ich bin kein Troll,sondern hatte noch keine Zeit dahingehend bei hss anzufragen. Sozialkriterien sind also auch für Zweitstudienbewerber nur nachrangig.



  2. #37
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    Zitat Zitat von whatshallido Beitrag anzeigen
    Aaaaalso um diese Frage nochmal in Kürze zu klären (für alles darüber hinaus ist eine Mail an hochschulstart tatsächlch die sinnvollste Option):
    Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt quasi in zwei Schritten (steht aber auch alles so in der entsprechenden Broschüre)
    1.) Auswahl über die 3% Zweitstudienbewerber-Quote: erfolgt über die Messzahl (wie gesagt in den letzten Semestern im WS imer 10). Wenn man hierüber ausgewählt wurde, hat man prnzipiell einen Studienplatz, muss also nun noch irgend einer Uni zugeteilt werden. Das erfolgt in Schritt
    2.) die Bewerber die über die Zweitstudienbewerber-Quote ausgewählt wurden werden mit denen, die über die Wartezeitquote für einen Studienplatz ausgewählt wurden (erst mal nur allgemein, ohne schon einer bestimmten Uni zugeteilt worden zu sein) zusammengelegt und DANN einer Uni zugeteilt. Hierbei bestimmt natürlich die Nachfrage, welche Bewerber zugelassen werden... Meistens sind das aber wie schon gesagt zumindest alle, die die entsprechende Uni als erste Ortspräferenz genannt haben (Ausnahmen in diesem Semester: Berlin, Hamburg, Köln, Münster), siehe: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=5091
    Okay. Danke für die Info.

    Bist du jetzt eigentlich am Zweitstudium oder der Wartezeitquote interessiert? (Da du ja zu beiden Themen sachen postest...)



  3. #38
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    Bist du jetzt eigentlich am Zweitstudium oder der Wartezeitquote interessiert? (Da du ja zu beiden Themen sachen postest...)
    Also meine Posts beziehen sich eig. immer auf das Zweitstudium (bei der Wartezeit ging es ja nur darum, dass Wartezeit-Bewerber und die Zweitstudien-Bewerber bei der Ortsverteilung "in einen Topf geworfen" werden...)
    Habe wie gesagt im Juli ZM-Examen gemacht und fange zum kommenden WS mein HM-Zweitstudium an.



  4. #39
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    @whatshallido Bekommst du denn aus deinem ZM-Studium Scheine für dein HM-Studium angerechnet oder musst du die kompletten 12 Semester Medizin studieren? Ich finde die MKG-Chirurgie auch sehr interessant, schrecke allerdings vor der langen Ausbildungsdauer etwas zurück.



  5. #40
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    @sternchenfänger bekomme die Kurse und Praktika die ich als Zahni in der Vorklinik gemacht habe (also Chemie, Physik, Biochemie usw.) angerechnet, sowie zwei Semester auf den vorklinischen Studienabschnitt in HM.
    Allg. ist es so, dass Kurse und Praktika aus dem ZM-Studium angerechnet werden, sofern sie äquivalent zu denen der Humanmediziner sind. Das muss durch den jeweiligen Kursleiter in Form einer sog. Äquivalenzbescheinigung bestätigt werden, die dann beim Landesprüfungsamt eingereicht wird.
    Muss also jetzt noch zwei Semester Vorklinik machen, in denen ich die Sachen nachhole, die die Zahnis nicht machen (also Psycho, Sozio und die ganzen Seminare). Vom Aufwand her absolut überschaubar, aber da das Sachen aus allen 4 vorklinischen Semestern sind, brauche ich eben leider insg. zwei Semester dafür. Die Studienzeit verkürzt sich also auf 10 Semester.



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