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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Für mich wäre die BW jedenfalls nichts gewesen... Ich dachte nur, dass man das Studium bei der BW womöglich z.B. nach dem Physikum abbrechen könnte, um sich mit dem Physikumszeugnis zivil zu bewerben. So hoch kann die Ablöse nach zwei Jahren doch nicht sein... Theoretisch könnte man doch plötzlich ultragläubig sein und somit der Dienst dem Glauben widersprechen

    Natürlich ist das iwie asi, aber letztlich gibt es Menschen, die den Staat härter ausquetschen...



  2. #12
    the day after
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    Wie ist denn das, bekommt man da nicht schon als Student ein Gehalt? Dass man dann Hoffentlich zurückzahlen muss. Dürfte dann recht schnell recht teuer werden. Und zurecht, wie ich finde.



  3. #13
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Ja, man bekommt schon als Student ein "Gehalt"... das ist dann nach zwei Jahren Studium schon ein bisschen Geld, das die Bw nach dem Abbrechen gerne wiederhätte... vor allem für einen Studenten...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das mit der Ausbildung vor der Beurlaubung zum Studium hat sich vor einigen Jahren geändert. Bei mir war es noch Einstellung zum 1.1. und dann Beurlaubung zum Wintersemester. Davor war dann Grundausbildung, SanOA-Lehrgang, OffzLehrgang, Truppenpraktikum.
    Das ganze wurde jetzt Verkürzt mit Einstellung zum 1.7. Grundausbildung und dann zum Studium, falls man frühzeitig auf seine Widerspruchsmöglichkeit verzichtet. Der OffzLehrgang findet dann in Modulen in den ersten paar Semesterferien statt.
    Wenn man nicht auf die Widerspruchsmöglichkeit verzichtet (ermöglicht die Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate), geht´s erst später in´s Studium und bis dahin macht man halt seine Lehrgänge, Pflegepraktikum, Truppenpraktika.

    Verpflichtungszeit ist aktuell 17 Jahre.

    Man bekommt ein Studiengeld, was der Höhe des Gehaltes eines Solaten im gleichen Dienstgrad entspricht. Das muss man nicht zurückzahlen. Dafür werden die Ausbildungskosten berechnet und die müssen zurückgezahlt werden. Das sind aber z.B. keine Kosten die die Bundeswehr an die Uni zahlt, das wird anders berechnet.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #15
    the day after
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    9.503
    Von welcher Größenordnung kann man bei den Ausbildungskosten ausgehen?



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