Hi,
wegen welchen Fragen möchtet ihr widerspruch legen.Ich hab wegen einem Punkt nicht bestanden und ich überlege die ganze Zeit ,ob ein widerspruch was bringt.
Kennt ihr irgendwelche fälle,wo man dadurch was profitiert hat?
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hi holli!
genau richtig. du musst deinen widerspruch (inklusive der begründung deiner beanstandungen, bzw. warum du der meinung bist, warum die von dir genannten fragen aus der wertung genommen werden sollten) an das lpa senden (am besten per einschreiben mit rückschein). das lpa wird dann mit dem impp in kontakt treten und das impp um eine stellungnahme zu den genannten fragen bitten. dein widerspruch muss einen monat nach erhalt der ergebnismitteilung beim lpa vorliegen.
p.s. ich werde auch einen widerspruch verfassen
melde dich bitte mal per pn, wenn dein widerspruch fertig ist.
Hi,
wegen welchen Fragen möchtet ihr widerspruch legen.Ich hab wegen einem Punkt nicht bestanden und ich überlege die ganze Zeit ,ob ein widerspruch was bringt.
Kennt ihr irgendwelche fälle,wo man dadurch was profitiert hat?
Wenns an einem Punkt liegt und du die Asthma/CF Frage oder die Bulimie ICD10 Frage falsch hast, würde ich zu 100% Einspruch einlegen. Das IMPP wurde um 1990 rum mal verklagt, da jemand in deiner Situation war. Er hat anschließend bestanden. Das IMPP dachte, damit sei es gut gewesen. Wegen einem halben Jahr Zeitverlust und damit am Lebensende einem halben Jahr weniger Gehalt hat er weiterhin Schadensersatz in höhe eines halbjährigen Facharztgehaltes bekommen. Das IMPP hat davor zurecht angst und wird es wahrscheinlich nicht auf ein neues probieren und dir den Punkt bei solch Uneindeutigen fragen wohl eher einräumen.
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hat von Euch jemand Widerspruch erhoben?