Zweifellos hat sich die KBV mit der Regelung dieses „Näheren“ etwas länger Zeit gelassen, was bei der Tragweite und der Strittigkeit des Themas durchaus nachvollziehbar ist. Doch imMai 2005 erließ sie, mit Wirkung bereits ab dem 01.07.2005, ihreRichtlinien für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck derAbrechnung gemäß § 295Abs. 4 SGBV.
Danach hat die Übermittlung der Abrechnungsdaten nun also ab dem 01.01.2011 leitungsgebunden elektronisch, mithin online zu erfolgen (siehe Kasten S. 7). Dies sind die rechtlichen Grundlagen für die derzeit vieldiskutierte Pflicht zur Online- Abrechnung ab dem 01.01.2011. Ausnahmeregelungen betreffend die Einführung der datenträgergebundenen elektronischen Abrechnung waren (offiziell) nur bis 31.12.2008 möglich – ausgenommen Vertragsärzte, die im Jahr 2008 das 63. Lebensjahr vollendet haben. Für diese ist eine Ausnahme längstens bis zum Beginn der flächendeckenden Einführung der Onlineanwendungen der elektronischen Gesundheitskar te möglich.
Was erwartet die Vertragsärzte nun?
Die KBV hält konsequent an der Umsetzung der oben genannten Regelung fest und wird dabei durch die eine Hälfte der Vertragsärzteschaft unterstützt. Als Begründung wird neben dem Plädoyer für eine Öffnung gegenüber den neuen Medien vor allem die Tatsache vorgebracht, dass Zeit und Kosten gespart würden.
Die andere Hälfte der Vertragsärzteschaft ist – vor allem mit Blick auf die erforderlicheDatensicherheit und zunehmendmit Blick auf die notwendigen Investitionen – gegen die (fristgerechte) Umsetzung dieser Verpflichtung. Vorreiter auf Seiten der KVen ist hier die KV Nordrhein, die anstelle einer Umstellung zum Stichtag „weiterhin auf eine sanfte Migration, die durch gezielte finanzielle Förderung … sukzessive vorangetriebenwird“, setzt. Da die KVen dieUmstellung auf dieOnline- Abrechnung offensichtlich unterschiedlich handhaben (werden), sollten sich Vertragsärzte bei Unklarheiten und Fragen an ihre zuständige KVwenden.Dort erhalten Sie auch Auskunft über mögliche (finanzielle) Förderungen.
Nach Angaben der KBV rechnen bundesweit bereits rund 22.000 Praxen online ab. Sanktionen für den Fall der Nichtumsetzung sowohl für KVen als auch für Vertragsärzte sind bisher nicht vorgesehen.
Quelle: www.hartmannbund.de