teaser bild

Benutzername:

Passwort:

Jetzt registrieren

Passwort futsch!?

;-)

Immer mehr entscheiden sich fürs Krankenhaus

Gehälter von Klinikärzten sind durch Tarifverträge geregelt

Redaktion (MEDI-LEARN)

 

Fast die Hälfte der rund 326.000 medizinisch tätigen Ärzte in Deutschland arbeitet im Krankenhaus. Ihr Anteil erhöht sich seit langem leicht von Jahr zu Jahr, ebenso wie der Anteil der Frauen unter den Klinikärzten. Mittlerweile (Stand 2010) stellen sie mehr etwa 44 Prozent. In beiden Fällen gibt es eine weiter steigende Tendenz: Die Medizin wird zunehmend weiblich und findet personell gesehen in immer größerem Maße im Krankenhaus statt. Ein Drittel der Nachwuchs-Ärzte hatte sich bereits im Studium für diesen Weg entschieden.
Bei der Altersstruktur ist das Bild weniger einheitlich. Die Zahl der angestellten Mediziner unter 35 Jahre hat sich in letzter Zeit erhöht – zugleich aber auch die der über 59-Jährigen. Im Durchschnitt haben deutsche Klinikärzte und -ärztinnen gerade ihren 41. Geburtstag gefeiert. So ist es nicht verwunderlich, dass fast ein Drittel von ihnen entweder als leitender Arzt oder als Oberarzt tätig ist. Da die Gremien- und Verwaltungsarbeit immer mehr Zeit kostet, beschränkt sich ihr klinisches Tun vielfach auf die Chefarzt- oder Oberarzt-Visite sowie Konsile.

Da nahezu jedes Krankenhaus gegenwärtig Probleme hat, offene Stellen zu besetzen, sind die Berufsaussichten von Ärzten in diesem Bereich generell gut. Allerdings gibt es von Region zu Region und zwischen den Fachgebieten deutliche Unterschiede. Die Deliotte-Studie kam 2007 zu dem Ergebnis, dass steigende Patientenzahlen insbesondere in der Geriatrie, Psychiatrie, Orthopädie und Palliativmedizin zu erwarten sind. Bei den Fächern Neurologie, Herz-Thorax-Gefäßchirurgie und Kardiologie wird eine stabile Situation vorausgesagt, während sich Gynäkologen, Dermatologen, Kinder- und HNO-Ärzte in den kommenden Jahrzehnten auf deutlich zurückgehende Fallzahlen einstellen müssen.

Deine erfolgreich absolvierte Facharztprüfung ist eine der Voraussetzungen, um die so genannte Ermächtigung zur Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. Sie entspricht der „Kassenzulassung“, mit der du als niedergelassener Arzt deine Leistungen für diesen Personenkreis abrechnen darfst. Von dieser Parallele abgesehen ist das Arbeiten auf Station in vieler Hinsicht sehr verschieden von dem in eigener Praxis: Das Arbeitsklima in Kliniken gilt im Vergleich zu den Praxen als „rauer“ und lässt sich durch den angestellten Arzt weniger leicht beeinflussen als durch einen selbstständigen „Chef“.

Als Mediziner im Krankenhaus trägst du so gut wie kein betriebswirtschaftliches Risiko, musst weniger Eigenverwaltungsarbeit leisten und steuerrechtliche Vorgaben berücksichtigen als dein niedergelassener Kollege, hast dafür aber tendenziell auch ein spürbar geringeres Brutto-Einkommen. Es richtet sich nach dem Tarifvertrag, der auf deine Arbeitgeber-Klinik jeweils anwendbar ist: beispielsweise dem „Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an öffentlichen, kommunalen Krankenhäusern“ (TVÄ) oder auch an Unikliniken (TV-L) sowie den „Arbeitsvertragsrichtlinien" (AVR) z.B. des Caritasverbandes für kirchliche Häuser.

Folgende Internetseite informiert über die verschiedenen Vertragsmöglichkeiten samt Gehaltstabellen:
http://oeffentlicher-dienst.info/aerzte/