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Auswahl & Bewerbung in Greifswald

An dieser Stelle präsentieren wir dir mit freundlicher Genehmigung der ZVS wichtige Zahlen und Fakten rund um die Studienplatzvergabe. Eine ausführliche Darstellung findest du auch auf den ZVS-Seiten unter diesem Link.
  • 20% der Studienplätze gehen an die Abiturbesten (NC) - Grafik klick hier
  • 20% an Bewerber nach der angesammelten Wartezeit - Grafik klick hier
  • 60% der Studienplätze von den Hochschulen nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens (ADH) - Grafik klick hier


Erläuterung:

Diese Tabelle enthält die Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote. 20 Prozent der Studienplätze werden nach Durchschnittsnote vergeben.
Bei der Auswahl nach der Durchschnittsnote gelten - unabhängig von den Studienortwünschen - nur die Grenzwerte des Bundeslandes, in dem das Abitur erworben wurde (Landes-NC). Um Unterschiede zwischen den Schulsystemen der Bundesländer zu berücksichtigen, werden die nach der Abiturnote zu vergebenden Studienplätze in "Landesquoten" aufgeteilt. Damit sind Studienplatzkontingente gemeint, die nur für die Bewerber, die in dem betreffenden Bundesland ihre Studienberechtigung erworben haben, zur Verfügung stehen.
Bei den Auswahlgrenzen für die Auswahl über die Abiturnote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt.

Schritt 2:

Entscheidung über den Studienort

Für die über die einzelnen Landeslisten ausgewählten Bewerber wird im Schritt 2 über den Hochschulort entschieden (Hochschul-NC).


Erläuterung:
Nachdem die Bewerberinnen und Bewerber über die Abiturbestenquote ihres Bundeslandes ("Landes-NC") ausgewählt worden sind, wird im nächsten Schritt über die Studienorte entschieden.
Da je Hochschule jeweils 20 Prozent der Studienplätze für die Abiturbesten zur Verfügung stehen, entsteht an jeder Hochschule eine neue Notenkonkurrenz.
Maßgeblich sind zuerst die Ortswünsche der Bewerber, die bis zu sechs Hochschulen angeben können. Da sich aber die Nachfrage der Studienbewerber auf die einzelnen Studienorte ungleichmäßig verteilt, wird wiederum nach der Abiturdurchschnittsnote über den Studienort entschieden ("Hochschul-NC"). Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, an dieser zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Abiturnote über die Zulassung an dieser Hochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung.
Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte Hochschule findet nicht statt. Bewerber, die an keiner gewünschten Hochschulen zugelassen werden konnten, nehmen an der Auswahl nach Wartezeit und dem Auswahlverfahren der Hochschulen teil.

In der Tabelle sind die Werte des Letzten an dieser Hochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach erscheint die Durchschnittsnote und dann als Hilfskriterium (bei gleicher Note) die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung.

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Erläuterungen:
Die Wartezeit um ein Studium der Medizin zu beginnen betrug zum Wintersemester 2008/09 10 Semester. Wer genau 10 Semester vorzuweisen hatte, benötigte zudem noch einen Abiturschnitt von 2,8. Bei der Verteilung der über die Wartezeit ausgewählten Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Sozialkriterien über die Zulassung.
Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst.
Dabei bedeutet
  1. Bewerberin/Bewerber ist schwerbehindert;
  2. Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort;
  3. Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag);
  4. Wohnung bei den Eltern und Studium am nächstgelegenen Ort;
  5. Alle übrigen.
Ein "N" vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese Hochschule von der ZVS seinen Wünschen hinzugefügt wurde.

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Das genaue Auswahlverfahren der Hochschule kannst du hier erfahren.

Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im Hochschulverfahren

Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten.

Bei einigen komplexen Auswahlverfahren ist leider eine tabellarische Darstellung nicht möglich. Bei Nachfragen zu den Auswahlkriterien im Hochschulverfahren geben die Hochschulen oder die ZVS weitere Auskunft.

Abkürzungen:
DN = Durchschnittsnote
1 = Auswahlgrenze kann entweder direkt oder einschließlich einer Bonierungen (z.B. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) erreicht werden

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