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Endlich Zahnarzt

Die Approbation

MEDI-LEARN Redaktion

Sind alle Prüfungen geschafft und das Staatsexamen bestanden, kannst du bei den Behörden des Bundeslandes, in dem du das Examen abgelegt hast, deine Approbation beantragen. Diese staatliche Zulassung berechtigt dich dazu, dich „Zahnarzt“ bzw. „Zahnärztin“ zu nennen und die Zahnheilkunde in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben – nach absolvierter zweijähriger Assistenzzeit in einer Praxis oder Zahnklinik auch an gesetzlich Versicherten. Mit deiner Approbation wirst du automatisch Mitglied in der jeweiligen Zahnärztekammer deines Bezirks oder Bundeslandes.

Surftipp

Approbationsordnung
Die gesamte Approbationsordnung für Zahnärzte findest du online unter:
Damit du deine Approbationsurkunde in den Händen halten kannst, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Übersicht über alle Unterlagen zur Anmeldung erhältst du vom Landesprüfungsamt oder der Landeszahnärztekammer. Zusätzlich zu deinem Antrag auf Approbation musst du verschiedene Dokumente bei der zuständigen Landesbehörde (Landesamt für soziale Dienste, Abt. Gesundheitsschutz) einreichen.

Neben einem kurzen Lebenslauf sind bei ledigen Bewerbern die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen sowohl die Geburtsals auch die Eheurkunde erforderlich. Dein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) kann im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Außerdem ist ein amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“ erforderlich, das nicht früher als einen Monat vor Antragsstellung ausgestellt worden sein darf.

Dieses Führungszeugnis wird dem Landesamt für soziale Dienste direkt zugesandt. Zusätzlich musst du eine eigene Erklärung darüber abgeben, ob gegen dich gerade ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft. Aus einer ärztlichen Bescheinigung, die auch nicht älter als einen Monat sein darf, muss hervorgehen, dass du in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Zahnarztberufes geeignet bist. Diese darf auch dein Hausarzt ausstellen. Und zu guter Letzt musst du deinem Antrag natürlich noch das Zeugnis über die zahnärztliche Prüfung bzw. eine beglaubigte Kopie anhängen. Bist du zum Zeitpunkt der Antragsstellung schon mit deiner Promotion fertig, kannst du die Urkunde in Form einer amtlich beglaubigten Kopie beifügen.

unser Tipp

  • Kurz gefasster Lebenslauf
  • Ledig: Geburtsurkunde,
  • Verheiratet oder verheiratet gewesen: Geburtsurkunde + Eheurkunde
  • Nachweis über Staatsangehörigkeit
  • Amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als ein Monat)
  • Eigene Erklärung darüber, ob ein Verfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als ein Monat)
  • Zeugnis über zahnärztliche Prüfung
  • Ggf. Promotionsurkunde
Du musst deine Dokumente nicht persönlich bei der zuständigen Landesbehörde abgeben, sondern kannst sie auch mit der Post zusenden. Allerdings werden Beglaubigungen bei Vorlage von Original und Kopie i. d. R. auch dort vorgenommen – das geht schnell und ist meist kostenlos! Egal, für welche Variante du dich entscheidest – kurz nach Vorliegen aller Unterlagen beim Landesamt für soziale Dienste wird dir deine Approbationsurkunde zugeschickt oder sie liegt zur Abholung bereit, wenn du die Zustellgebühr sparen willst. Dafür ist eine Gebühr von etwa 100 Euro fällig. Gegen Vorlage deiner Approbationsurkunde erhältst du anschließend bei der zuständigen Kammer deinen Zahnarztausweis im Scheckkartenformat.