Semester und Semesterferien
Das Universitätsjahr gliedert sich in eine Zeit, in der Vorlesungen und Unterricht stattfinden (sog. Semester) und in eine vorlesungsfreie Zeit (sog. Semesterferien). Das Wort Semester bedeutet so viel wie Studienhalbjahr. Das Wintersemester beginnt im Oktober und endet im April, das Sommersemester beginnt im April und endet im Oktober. In beiden Semestern gibt es Semest-erferien: Im Wintersemester beginnen die Semesterferien Mitte Februar und dauern bis Mitte April, im Sommersemester beginnen die Ferien Mitte Juli und dauern bis Mitte Oktober.
Regelstudienzeit und individuelle Studienzeit
Ausnahmen bestätigen die Regel, so auch beim Medizinstudium. Denn in der Regel kann ein Durchschnittsstudent zwar nach 6 Jahren und 3 Monaten mit dem Studium fertig sein und alle Prüfungen auf dem Weg zum Arzt erfolgreich hinter sich gebracht haben. An dieser Regelstudi-enzeit orientiert sich auch die Förderungshöchstdauer von 13 Semestern für den Bezug von Leistungen nach BAföG. Doch aufgrund von Auslandsaufenthalten, Doktorarbeit oder Hochschul-politik wie auch individueller Geschehnisse ist es nicht selten, dass manche(r) eine Ausnahme macht und erst nach dem 13. oder 14. Semester der Uni den Rücken kehrt und sich als frisch approbierte(r) Ärztin/Arzt auf den Weg in die praktische Tätigkeit macht.
Die Approbationsordnung
In zahlreichen Paragraphen ist in Form der sog. Approbationsordnung (im Volksmund kurz AO genannt) der Weg des Studenten zum Arzt im Laufe des Studiums der Humanmedizin haarklein und juristisch wasserdicht vorgezeichnet (siehe Seite 124).
Der Erste und Zweite Abschnitt im Medizinstudium
Es gibt zwei größere Abschnitte im Medizinstudium, an deren Ende jeweils eine große Ab-schlussprüfung steht. Der erste Abschnitt umfasst die Semester eins bis vier, wird auch als Vorklinik bezeichnet und durch das Physikum (Ärztliche Vorprüfung, Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Erstes Staatsexamen, M1) beendet. Daran schließt sich der sog. Zweite Abschnitt an, der auch als Klinik bezeichnet wird und die Semester fünf bis zwölf umfasst. Darin enthalten sind das 11. und 12. Semester, die in Form des Praktischen Jahres (PJ) abgeleistet werden. Die große Abschlussprüfung (Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Zweites Staatsexamen, M2 oder „Hammerexamen“) findet nach 12 Semestern statt. Die Ergebnisse in beiden Prüfungen werden zur Endnote verrechnet, wobei der Erste Abschnitt zu 1/3 und der Zweite Abschnitt zu 2/3 in die Note einfließt.