Unmittelbar nach der Verkündung der Entscheidung gelang es einigen Bewerbern aus Deutschland, noch schnell eine Zulassung zu erhalten.
Mittelfristig muss nun damit gerechnet werden, dass die Österreichischen Hochschulen einen Numerus Clausus einführen werden. Der Gesetzgeber in Österreich plant, den Hochschulen die Festlegung einer begrenzten Aufnahmezahl zu bewilligen. Hiervon sind insbesondere die medizinischen Studiengänge betroffen. Einstweilen soll es eine befristete Regelung (zwei Jahre) geben.
Für die Zukunft gibt es damit die Möglichkeit einer Bewerbung in Österreich, die nicht mehr mit dem allgemeinen Hinweis auf formale Hindernisse abgewiesen werden darf. Die Bewerbungen müssen geprüft und anhand der von Österreich noch festzusetzenden inhaltlichen Kriterien entschieden werden. Über das Auswahlverfahren muss man sich direkt an die Universitäten wenden. Humanmedizin kann man in Österreich an den Universitäten Wien, Graz und Innsbruck studieren.
Rechtsanwalt Reinhard Karasek
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