Möglichkeiten verschiedener Ausbildungen
Ausbildung im Rettungsdienst
Jochen Gandowitz
Nach dem ersten Teil unserer Serie über den Rettungsdienst möchten wir euch im folgenden Artikel ein wenig genauer über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten im Rettungsdienst informieren.
Die Standards der Ausbildung im Rettungsdienst sind, ebenso wie die Fahrzeugbesetzung, durch Landesgesetzgebung reguliert. Als kürzeste Ausbildung ist in aller Regel die zum Rettungshelfer anzusehen. Hierfür werden je nach Vorgabe 160 bis 320 Stunden angesetzt, welche in eine theoretische Ausbildung, ein Rettungswachen-Praktikum sowie ein optionales Klinik-Praktikum aufgeteilt werden.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst 520 Stunden, beinhaltet ebenfalls eine theoretische Ausbildung, ein Praktikum an einer Rettungswache sowie eines im Krankenhaus, und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Entgegen einer verbreiteten Annahme ist der eigentliche Ausbildungsberuf jedoch nicht der des vom Volksmund oftmals so genannten „Sanitäters“, sondern der des Rettungsassistenten.
Hierfür ist zunächst der Besuch einer staatlich anerkannten Schule über einen Zeitraum von mindestens 1200 Stunden erforderlich, was einer Ausbildungsdauer in Vollzeit von zwölf Monaten entspricht. Anschließend hat der Auszubildende ein „Anerkennungsjahr“ an einer Lehrrettungswache zu absolvieren, in welchem das theoretisch Erlernte in praktische Fähigkeiten umgesetzt werden soll.
Zusätzlich ist während des Anerkennungsjahres die Möglichkeit problemorientierten Lernens gegeben, da mit jedem neuen „Fall“ auch entsprechende Grundlagen aus Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie, etc. aufgefrischt und vertieft werden können. Während dieser Zeit wird der Auszubildende durch einen Lehrrettungsassistenten betreut, welcher zusammen mit dem ärztlichen Leiter oder einem von ihm beauftragten Arzt nach Ableistung des Jahres ein Abschlussgespräch durchführt. Ist diese letzte Prüfung bestanden, darf dann die Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ geführt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung zum Rettungsassistenten steht eine ganze Palette von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Auswahl, die je nach Vorgabe des Arbeitgebers und eigener Motivation genutzt werden kann. Beispielhaft seien hier der Intensivtransportkurs der DIVI, die Ausbildung zum HEMS-Crew-Member oder Lehrrettungsassistenten genannt, nicht zu vergessen die diversen Trauma- und Reanimationskurse (PHTLS, ITLS, ACLS (AHA), ALS (ERC) und andere).
Gerade während eventueller Wartesemester vor Beginn des Studiums oder in der – eher knappen – freien Zeit in den Semesterferien ergeben sich oft Möglichkeiten, eine derartige Ausbildung zu absolvieren. Die während der praktischen Tätigkeit im Rettungsdienst gesammelten Eindrücke helfen euch zwar nicht beim Verständnis histologischer Problemstellungen, lassen euch aber in der einen oder anderen Notfallsituation während des Studiums und danach einen kühlen Kopf bewahren.
An Mediziner, die sich im Notarztdienst engagieren wollen, werden besondere Anforderungen gestellt. Trotz der ähnlich wie für Rettungsdienstpersonal geltenden regionalen Besonderheiten sind hier grundsätzlich folgende Qualifikationen gemäß Bundesärztekammer zu nennen:
•24-monatige Tätigkeit in der stationären Patientenversorgung
•6-monatige intensivmedizinische Weiterbildung
•80-stündiger Kurs Notfall- und Rettungsmedizin
•50 Einsätze auf arztbesetztem Rettungsmittel unter Anleitung eines erfahrenen Notarztes, davon 10 „lebensrettende“ Einsätze
Aufgrund dieser Voraussetzungen rekrutieren sich Notärzte vor allem aus den Bereichen Anästhesie, Innere Medizin und Chirurgie.