Voraussetzungen fürs Physikum
Welche Scheine, welche Unterlagen?
Christian Weier
Folgende Nachweise müssen laut neuer Approbationsordnung für Meldung zum Erstem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (=Physikum) vorgelegt werden. Ihr müsst die einzelnen Scheine, die Ihr während der ersten vier Semester des Studiums bekommt sammeln und dann zur Anmeldung an das jeweilige Landesprüfungsamt schicken.
Solltet Ihr zum Anmeldeschluß zum Examen noch nicht alle Scheine haben, gibt es bei den meisten Landesprüfungsämter die Möglichkeit sich zunächst ohne den Schein anzumelden und diesen dann nachzureichen. Hierfür wird in der Regel ein Stichtag gesetzt; ist der Schein nicht bis zu diesem Stichtag im Landesprüfungsamt, wird man nicht zum Examen zugelassen.
- Naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin bestehend aus
- -> Praktikum der Physik für Mediziner
- -> Praktikum der Chemie für Mediziner
- -> Praktikum der Physik für Mediziner
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie
- Kursus der makroskopischen Anatomie
- Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie
- Kursus der makroskopischen Anatomie
- Kursus der mikroskopischen Anatomie
- Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
- Seminar Physiologie
- Seminar Biochemie/Molekularbiologie
- Seminar Anatomie
- Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie jeweils mit klinischen Bezügen.
- Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung)
- Praktikum der Berufsfelderkundung
- Praktikum der medizinischen Terminologie
Diese Aufzählung wurde der aktuell gültigen Approbationsordnung vom 27. Juni 2002 entnommen. Medi-Learn übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit. Bitte fragt zur Sicherheit beim zuständigen Landesprüfungsamt nach, welche Nachweise benötigt werden.
Zusätzliche Bescheinigungen
Neben den Scheinen werden noch einige andere Dinge zur Anmeldung vom Landesprüfungsamt gefordert:
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
- Studienbuch (Nachweis für das absolvierte Studium)
- Nachweis der Ersten Hilfe
- Nachweis über das 3-monatige Pflegepraktikum
Auch diese Aufstellung ist exemplarisch und kann von Landesprüfungsamt zu Landesprüfungsamt variieren.