"Weiterstudieren mit gerichtlicher Hilfe nach nichtbestandener Prüfung, geht das?" - Rechtsanwalt Reinhard Karasek antwortet: Wenn man eine Prüfung nicht bestanden hat, kann man im Wege einer sog. einstweiligen Anordnung über das Verwaltungsgericht nur ein vorläufiges Zeugnis einklagen, mit dem man dann u.U. weiterstudieren kann.
Man verliert auf jeden Fall ein Semester. Ein Weiterstudium mit gerichtlicher Hilfe während dieses einen Semesters ist nicht möglich.
Dieser Artikel wurde verfasst von:
Rechtsanwalt Reinhard Karasek
Wilhelm Roserstr. 25
35037 Marburg
Tel: 06421/23027
Fax: 06421/15828