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USMLE, ECFMG und Co

Eine Einführung

Redaktion Medi-Learn

Wer Interesse hat, in den USA in irgendeiner Form ärztlich tätig zu werden, der bekommt zu Beginn seiner Recherche erst einmal zahlreiche Abkürzungen „um die Ohren gehauen“. Ob USMLE, CSA, ECFMG oder TOEFL – alles Begriffe, die mehr oder weniger mit der etwaigen Tätigkeit bzw. der Erlaubnis zur Tätigkeit in den USA zu tun hat.
Der folgende Artikel soll zunächst ein wenig Aufklärung in die Begrifflichkeiten bringen, bevor die einzelnen Abschnitte gesondert im Detail erklärt werden.
Wer in den USA ärztlicher Tätigkeit nachgehen möchte, der muss das sogenannte ECFMG Zertifikat verliehen bekommen. Die Abkürzung ECFMG steht für Educational Commission of Foreign Medical Graduates. Diese spezielle Behörde ist damit beauftragt, Absolventen ausländischer Hochschulen für die ärztliche Tätigkeit in den USA zu lizensieren. Damit obliegt der ECFMG auch die Durchführung der USMLE. Amerikaner müssen die gleiche Prüfung schreiben.
USMLE steht für United States Medical Licensing Examination. Dieses Examen teilt sich aktuell in drei Abschnitte – der erste Abschnitt (USMLE Step 1) überprüft hauptsächlich die Kenntnisse der Fächer der amerikanischen Vorklinik, die um einige klinische Basisfächer wie Mikrobiologie, Pharmakologie oder Pathologie ergänzt werden. Die Prüfung wird am Computer durchgeführt und besteht aus MC-Fragen.

USMLE Step 2

Der zweite Abschnitt (USMLE Step 2) teilt sich seit Anfang 2004 in zwei Teile. Den CK- und den CS- Teil. CK steht dabei für Clinical Knowledge, CS für Clinical Skills. Der CK- Teil kann wie der Step 1 des USMLE auch in Deutschland durchgeführt werden und wird ebenfalls computergestützt in MC-Form durchgeführt. Der CS- Teil kann nur in den USA absolviert werden und ersetzt die frühere CSA Prüfung (Clinical Skills Assessment). Vom Aufbau her ist der USMLE Step 2 dem alten CSA sehr ähnlich. Die Prüfung, die einen Tag dauert, besteht aus der Befragung, Untersuchung und Behandlung von Scheinpatienten.

Der zweite Abschnitt (USMLE Step 2) teilt sich seit Anfang 2004 in zwei Teile. Den CK- und den CS- Teil. CK steht dabei für
Clinical Knowledge, CS für Clinical Skills. Der CK- Teil kann wie der Step 1 des USMLE auch in Deutschland durchgeführt werden und wird ebenfalls computergestützt in MC-Form durchgeführt. Der CS- Teil kann nur in den USA absolviert werden und ersetzt die frühere CSA Prüfung (Clinical Skills Assessment). Vom Aufbau her ist der USMLE Step 2 dem alten CSA sehr ähnlich. Die Prüfung, die einen Tag dauert, besteht aus der Befragung, Untersuchung und Behandlung von Scheinpatienten.

Gelauscht (Foren)

Amerika
Der dritte Abschnitt des USMLE (Step 3) ist nicht Voraussetzung für die Verleihung der ECFMG Lizenz. (MD = medical doctor). Von amerikanischen Studenten wird der dritte Teil meist nach ein bis zwei jähriger Weiterbildungstätigkeit abgelegt. 1. Jahr nennt sich intership, danach erfolgt die Residency. Ob und wann ausländische Mediziner den dritten Teil ablegen müssen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Step 3 wird nur benötigt, wenn man dauerhaft in den USA praktizieren möchte bzw. evtl. bei längerer Fortbildung als Resident.
Der dritte Teil besteht zum einen aus MC-Fragen und zum anderen aus computer-orientierten Fallsimulationen.
Für die Tätigkeit als Famulant oder als PJler wird zur Zeit keines der Zertifikate verlangt. An verschiedenen Stellen ist jedoch zu lesen, dass Bewerber, die die USMLE vorweisen können, ggf. bessere Chancen haben, genommen zu werden. Bei der Entscheidung, ob man für eine Famulatur oder ein PJ-Tertial Teile der USMLE ablegt oder nicht, spielen ganz sicher auch die nicht unerheblichen Kosten und der relativ hohe Zeitaufwand eine Rolle.

Last but not least sei in dieser kurzen Einführung noch der sogenannte TOEFL-Test genannt. TOEFL steht für Test of English as a Forgein Language. Früher war dieser Test Voraussetzung für das Erlangen der ECFMG Lizenz – seit 14. Januar 2004 muss er nicht mehr vorgewiesen werden. Dennoch wird der Test von verschiedenen anderen Organisationen verlangt, so dass es von Fall zu Fall Sinn machen kann, diesen für einen Auslandsaufenthalt abzulegen.