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Erstes Staatsexamens und neue AO

Die Übergangsphase und Ihre Probleme

Rechtsanwalt Reinhard Karasek

In der Phase des Übergangs zwischen alter und neuer Approbationsordnung sind viele Studenten verunsichert. Besonders unklar ist die Situation für Studenten, die nun im Herbst 2003 das erste Staatsexamen nicht bestanden haben.
Rechtsanwalt Reinhard Karasek (e-mail: ) gibt wichtige Informationen zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte, insbesondere zur Bedeutung des Ersten Staatsexamens vor und nach Herbst 2003:
Alle Kandidaten, die von der Änderung der Approbationsordnung aktuell betroffen sind, sollten grundsätzlich folgendes beachten:

Zuständig für Zulassung und Durchführung der Prüfungen sind grundsätzlich die Landesprüfungsämter. In Zweifelsfragen sollte man sich dort erkundigen und ggf. um eine schriftliche Bestätigung bitten.

Die Dekanate der Universitäten sind demgegenüber zwar für die Ausbildung zuständig, aber nicht für die sogenannten berufseröffnenden Prüfungen (Physikum, Erster bis Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung).

Zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Der Verordnungsgeber (Gesetzgeber) hat entschieden, dass das Erste Staatsexamen zukünftig nicht mehr absolviert werden muss. Wer das „alte Erste Staatsexamen“ bis Herbst 2003 nicht bestanden hatte, muss nach neuer Approbationsordnung weiter studieren.Man kann den „alten Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ zwar noch bis Oktober 2005 absolvieren, muss aber trotzdem das „Neue Zweite“ (Hammerexamen) machen.Hierzu die Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni, 2002; § 43 (2), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 44 ausgegeben zu Bonn am 3. Juli 2002:„Studierende nach § 42, die am ersten Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aber noch nicht bestanden haben, legen diesen bis 1. Oktober 2005 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1987, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetztes vom 27. April 2002, ab. Für das weitere Studium nach Bestehen des Ersten Abschnittes der ärztlichen Prüfung gelten die Vorschriften dieser Verordnung, wobei sich die Endnote wie folgt zusammen setzt. Der Zahlenwert für den Zweiten Abschnitt wird mit fünf vervielfacht und zu der Note für den Ersten Abschnitt addiert. Die Summe der so gewonnen Zahlenwerte wird durch sechs geteilt.“
D.h. wenn man bis Herbst 2003 das „alte Erste“ nicht bestanden hat, setzt man das Studium insbesondere in Bezug auf die anstehenden Prüfungen nach der neuen Approbationsordnung fort.

Gelauscht (Foren)

Auf in die Praxis
Es muss dann später das „neue Zweite Staatsexamen („Hammerexamen“) absolviert werden. Ein Bestehen des „alten Ersten“ nach Oktober 2003 schützt nicht mehr vor dem Hammerexamen.

Für das Neue Zweite (Hammerexamen) gibt es drei Prüfungsversuche. Nicht bestandene Prüfungen aus dem Ersten Abschnitt werden auf diese Prüfungen nicht angerechnet.

Praktisches Jahr
 

Zu allen Fragen in Bezug auf die Anerkennung von Scheinen zur Zulassung zum neuen Praktischen Jahr bitten wir Sie, sich unmittelbar an die Landesprüfungsämter (LPA's) zu wenden. Aller Voraussicht nach werden die Landesprüfungsämter Informationen über diese und andere wichtige Fragen im Internet veröffentlichen.