Mündliches Examen: Die Prüfer
Kann ich mich gegen Willkür der mündlichen Prüfer wehren
Reinhard Karasek
Gegen Willkür der Prüfer.
© WebwebWebber / PIXELIO
"Kann ich mich gegen Willkür der mündlichen Prüfer wehren?" - Rechtsanwalt Reinhard Karasek antwortet:
Die Gerichte haben entschieden, dass die Note einer mündlichen Prüfung begründet werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Prüfung (leider) nicht bestanden ist! Wenn die Begründung nicht ausreicht oder wenn man mit der Note nicht einverstanden ist, muss man den Prüfer am Ende der Prüfung um Erläuterung bitten.
Grundsätzlich muss der Prüfer die Schwächen der Leistung bei nicht bestandener Prüfung darlegen. Unterbleibt dies, so kann man später um eine schriftliche Begründung bitten. Ansprechpartner ist hier das Prüfungsamt (nicht der Prüfer direkt).
Wir haben insgesamt die Erfahrung gemacht, dass die Prüfungsämter solche Anfragen sehr ernst nehmen, dass man also spätestens ein paar Wochen nach der Prüfung eine ausführliche schriftliche Begründung erhält.
Wenn man bereits einmal "Ärger mit einem Prüfer hatte, so kann man versuchen, diesen Prüfer wegen Befangenheit abzulehnen. Man muss dies dann sofort in die Wege leiten, sobald das Prüfergremium schriftlich mitgeteilt wurde.
Rechtsanwalt Reinhard Karasek
Wilhelm Roserstr. 25
35037 Marburg
Tel: 06421/1 68 96 - 0
Fax: 06421/1 68 96 - 78