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Rückkehr nach Auslandsstudium

Studium Humanmedizin im Ausland und Rückkehr nach Deutschland

Reinhard Karasek

Studium Humanmedizin im Ausland und Rückkehr nach Deutschland

Viele deutsche Studierende, die wegen des Numerus Clausus im Ausland mit dem Studium begonnen haben, wollen nach dem Physikum (oder dem dortigen ersten Abschnitt) nach Deutschland zurückkehren. Früher war der Wechsel nach Deutschland problemlos möglich. Die Zahl der ausländischen Universitäten, die das Medizinstudium inzwischen (vornehmlich in der Vorklinik) anbieten, ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Deshalb werden Bewerber für das erste klinische Semester an einer deutschen Hochschule oftmals nicht zugelassen. Dies liegt auch daran, dass die Universitäten zunächst Ortswechsler nehmen.

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Alternative über die ZVS?
Auch ist ein Einstieg in Deutschland im klinischen Studium über eine Bewerbung bei der ZVS nur noch mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden. Denn die ZVS kann naturgemäß nur Studienplätze im ersten Fachsemester zur Verfügung stellen. Eine von den Universitäten bislang großzügig gehandhabte „Höherstufung“ nach Zuteilung eines ZVS-Platzes ist fast komplett entfallen. D. h. die Hochschulen stufen nicht mehr ins erste klinische Semester ein, wenn man einen Studienplatz wegen einer langen Wartezeit bei der ZVS bekommen hat. Man müsste in einem solchen Fall erneut zwei Jahre „ins Blaue hinein“ studieren, um dann das erste klinische Semester erreicht zu haben.

Kapazitätsklage
In einer solchen Situation hilft ein Klageverfahren gegen einzelne Universitäten (Kapazitätsklage). Es hat sich gezeigt, dass sich die Zahl der im ersten klinischen Semester einklagbaren Studienplätze doch erheblich ist. Hier zeigt sich erneut, dass die Hochschulen bei der Ermittlung der Kapazitätsberechnung auch im klinischen Studienabschnitt Fehler machen oder einfach versteckte Studienplätze nicht zur Verfügung stellen. Wichtig ist, dass man auch hier sog. „frühe Fristen“ einhält. So muss man sich bei einigen Hochschulen außerhalb der Kapazität (dies hat nichts mit der Direktbewerbung zu tun) mit ganz bestimmten Anträgen bewerben. Fristablauf ist zum Sommersemester der 15.01., zum Wintersemester der 15.07.!



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Letzte Aktualisierung: 03.09.2010 Der Webcode dieser Seite lautet: CA2079

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