'Ärzte-TÜV' von Frau Schmidt
Ein Schwank in 3 Aufzügen
Dr. Thomas Raddatz
Bundesgesundheitsministerin Frau Ursula Schmidt kündigte als Massnahme zu einer verbesserte Kontrolle der Weiterbildung von Deutschlands Ärzteschaft den sogenannten 'Ärzte-TÜV' an.
Ziel ist eine Qualitätsverbesserung ärztlichen Handelns in Deutschlands Fachärzteschaft zwischen Helgoland und Zugspitze.Dr. Thomas Raddatz, ein niedergelassener Chirurg mit Engagement insbesondere für eine Verbesserung der medizinischen Ausbildung von Studenten nimmt in einem Gastbeitrag zu diesem Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Schmidt Stellung.
Ärzte-TÜV: ein Schwank in 3 Aufzügen (von Dr. Thomas Raddatz):
Kein Tag ohne neue Meldung aus dem Gesundheitsministerium. Heute nun hat - wie die HNA berichtet - Frau Schmidt ein neues Karnickel aus dem Zylinder gezaubert: Den Ärzte-TÜV. Jetzt möchte ich doch langsam mal das Schädel-CT der Ministerin zu Gesicht bekommen. Allen Ernstes liefert sie der nach längst überfälligen Reformen dürstenden Bevölkerung tröpfchenweise Beruhigungsmittel. Frei nach dem Motto: Sehet her, wir kümmern uns um euer Wohl!
Erstens
Gestern noch singt die gleiche Ministerin eine Hymne auf das im internationalen Vergleich hohe Niveau des deutschen Gesundheitswesens, das es unter allen Umständen zu wahren gilt. Heute nun stellt sie überraschende Qualitätsmängel bei den niedergelassenen Ärzten fest, die allein nur mit dem Mangel an Fortbildung erklärt werden.
Au weia! Das medizinische Staatsexamen, das die grundsätzliche Qualifikation eines Arztes sicherstellen soll, heißt so, weil es von einer staatlichen Behörde nach staatlichen Richtlinien (sog. Approbationsordnung) abgenommen wird. Wenn Frau Schmidt nun also glaubt, ihre eigenen Regeln korrigieren zu müssen, sollte sie am Anfang, also bei der Ausbildung, beginnen und nicht am Ende, der Weiterbildung. Grundsätzlich darf aber gefragt werden, ob das System überhaupt einer staatlichen Lenkung bedarf. Der Abstand zur Staatsdiktatur wird durch solche Manöver immer kleiner.
Zweitens
Die ständig nachrückenden Belehrungsversuche aus dem Gesundheitsministerium können dennoch nicht verhindern, daß sich ein normal Sterblicher selbst das beste Urteil über eine gelungene Behandlung bilden kann. Somit stimmen die Patienten mit den Füßen ab, meiden einen Arzt, dem sie nicht vertrauen oder an dessen Fähigkeiten Zweifel bestehen und gehen woanders hin. Dabei ist es eine illusionäre Verkennung, wenn man glaubt, das frisch geputzte TÜV-Siegel über dem Praxiseingang birgt für Qualität hinter der Tür. Aber so sind die Politiker unserer Tage nunmal. Wenn alles sauber geordnet, geregelt, abgestempelt und verbucht ist, wenn also die Formalien erfüllt sind, muß - gewissermaßen von selbst - die Qualität hinterherkommen. Irrtum, Frau Schmidt.
Sie können Bestimmungen, Verordnungen, ja sogar Notverordnungen und Vorschaltgesetze nach Lust und Laune erlassen und werden es doch nicht verhindern können, daß sich die Menschen an ihrem Vertrauenspegel orientieren und daß auch die überwiegende Zahl der Ärzte noch etwas besitzt, das in keinem Ihrer zahlreichen Dossiers auch nur erwähnt wurde, nämlich Verantwortung für das anvertraute Wohl, es sei denn, Sie heben die freie Arztwahl auf und weisen jedem Pflichtversicherten seinen Kassenmedicus zu. Das bringen Sie dann aber, bitteschön, den Menschen dieses Landes selbst bei und warten die nächste Wahl ab.
Drittens:
Ich hege für mich und die überwiegende Zahl meiner operierenden Kollegen nicht den geringsten Zweifel an deren ständig auf Verbesserung angelegten ärztlichen Kunst. Ich habe ferner nicht die geringsten Bedenken, deren Fachkompetenz einer Kontrolle zu unterziehen. Dennoch ergibt sich die Frage: Wer sollte das tun? Und zweitens: Wenn bei niedergelassenen Ärzten, dann auch bei Krankenhausärzten. Wenn bei Ärzten, warum nicht bei Rechtsanwälten? Wenn bei Rechtsanwälten, warum nicht bei Lehrern? Wenn bei Lehrern, dann wohl auch bei Politikern, deren Fehlentscheidungen einen weitaus größeren Personenkreis ins Unglück stürzen können, als es ein normal sterblicher Arzt in seinem gesamten Berufsleben vermag. Ich lege auf der Stelle mein medizinisches Staatsexamen - obwohl Jahrzehnte vergangen sind - ein zweites Mal ab, wenn sich die Politiker dieses Landes, die Verantwortung in bedeutungsvollen Entscheidungsprozessen übernommen haben, ebenfalls einer Kompetenzprüfung unterziehen (Politiker gehören zu den wenigen Berufen, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit keine Prüfung benötigen).
Wer weiß, wie viele diesen Aufgaben gar nicht gewachsen sind. Mir fallen dazu schon ein paar Namen ein ...
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