teaser bild

Benutzername:

Passwort:

Jetzt registrieren

Passwort futsch!?

;-)

Die ZVS - was ist das eigentlich?

Antworten auf Fragen zur ZVS, zur Bewerbung, zum Vergabeverfahren ....

Sebastian Kokemohr

Hallo liebe Studienbewerber
und zukünftige Kommilitonen,

da in den Medi-Learn-Foren immer wiederkehrende Fragen vor allem zum Bewerbungs- und Verteilungsverfahren der ZVS gestellt werden, versuche ich in diesem Artikel einmal, die häufigsten Fragen zu beantworten.
Wichtig: Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen zusammengestellt, Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht!

Ebensowenig ersetzt dieser Artikel das Lesen des ZVS-Info-Heftes! Ergänzungen und Korrekturen könnt Ihr an richten, ich werde sie dann gerne einpflegen.

So, nun aber zum Inhalt:

1. Was ist die ZVS?
2. Woher bekomme ich das ZVS-Info und das Antragsformular?
3. Wozu brauche ich das Info?
4. Muß ich mich bei der ZVS bewerben? Geht das nicht über die Uni selbst?
5. Kann ich einen Quereinstieg über ein anderes Fach versuchen?
6. Welchen NC bzw. wie viele Wartesemester benötige ich, um einen Studienplatz zu bekommen? Was ist er und wie wird er ermittelt?
7. Was zählt als Wartesemester? Muß ich mich bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?
8. Wie funktioniert das Vergabe- und Verteilverfahren?
9. Bis wann muß ich mich bewerben?
1. Was ist die ZVS?

Die ZVS ist die "Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen", die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen – wie eben auch Medizin – vergibt.

2. Woher bekomme ich das ZVS-Info und das Antragsformular?

Das ZVS-Info gibt es in Arbeitsämtern und deren Berufsinformationszentren, an Gymnasien, Universitäten und der ZVS selbst. Das Antragsformular ist im Info enthalten oder kann unter www.zvs.de heruntergeladen werden. Das Info wird für jedes Semester neu herausgegeben.
(Anmerkung: Die ZVS nimmt die Antragsformulare vorerst vom Netz, wenn der Bewerbungsschluß erreicht ist. Die Formulare stehen dann ab Beginn des neuen Bewerbungsverfahrens wieder zur Verfügung)

3. Diesen Artikel
ausdrucken ... Über diesen Artikel
diskutieren ... Diesen Artikel
weiterempfehlen ... Wozu brauche ich das Info?

Im Info stehen sämtliche Details zu angebotenen Studiengängen, den jeweils zur Verfügung stehenden Unis, die den Studiengang anbieten sowie dem gesamten Vergabe- und Verteilverfahren.

4. Muß ich mich bei der ZVS bewerben? Geht das nicht über die Uni selbst?

Ja, du mußt dich bei der ZVS bewerben. Seit kurzem besteht zwar auch die Möglichkeit, sich durch ein Auswahlgespräch an einigen Unis zu qualifizieren, die Teilnehmer dieses Auswahlverfahrens werden aber (durch verschiedene Methoden, Details auf der ZVS-Homepage (www.zvs.de) oder im Info) aus dem Pool der ZVS-Bewerber herausgesucht.

5. Kann ich einen Quereinstieg über ein anderes Fach versuchen?

Das hängt sehr stark von der jeweiligen Uni ab. Tendenziell wird es aber immer schwerer, als Nicht-Medizinstudent zu scheinpflichtigen Veranstaltungen zugelassen zu werden. Auskünfte erteilen hier die Studiendekanate oder Fachschaften der jeweiligen Fakultäten.

6. Welchen NC bzw. wie viele Wartesemester benötige ich, um einen Studienplatz zu bekommen? Was ist der NC und wie wird er ermittelt?

Der NC ist der "Numerus Clausus". Er gibt den Notendurchschnitt an, den man benötigt, um in einem bestimmten Studiengang angenommen zu werden. Er ist keine starre, willkürlich festgesetzte Zahl, sondern ergibt sich in jedem Bewerbungsverfahren neu aus der Anzahl der Bewerber, der Qualifikation der Bewerber sowie der in diesem Fach zur Verfügung stehenden Zahl von Studienplätzen. Genau dasselbe passiert mit der Wartezeitgrenze. "Den" NC oder "die" Anzahl Wartesemester gibt es also nicht, man kann sich allerdings in etwa an den Vorjahreswerten orientieren, die unter www.zvs.de einzusehen sind.

7. Was zählt als Wartesemester? Muß ich mich bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?

Wartesemester sind Semester (Halbjahre) ab dem Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung – bei Medizin dem Abitur – in denen nicht studiert wurde. Eine Bewerbung bei der ZVS ist nicht notwendig, um Wartesemester angerechnet zu bekommen. Zur Wartezeit zählen auch Ausbildungen, Wehr- oder Zivildienst, FSJ o.ä.....
NICHT zur Wartezeit hingegen zählt die Zeit, in der man an einer Uni, Fachhochschule oder anderen Form der Hochschule eingeschrieben ist! (Auch ein Grund, sich den Weg als Quereinsteiger lieber noch einmal zu überlegen...) Dieses sogenannte "Parkstudium" bringt einem also keinerlei Vorteile im ZVS-Vergabeverfahren!

8. Wie funktioniert das Vergabe- und Verteilverfahren?

Zuerst einmal ist es wichtig, Vergabe- und Verteilverfahren voneinander zu unterscheiden.
Im ersten Schritt – dem Vergabeverfahren – wird entschieden, WER einen Studienplatz bekommt, also nach Qualifikationen (Abinote, Wartezeit etc.) aus dem GESAMTbewerberpool ausgesucht. Gehört man zu denjenigen, die einen Platz erhalten, kommt man in den Pool für das Verteilverfahren.
Im zweiten Schritt – dem Verteilverfahren – wird also geschaut, an welcher Uni man seinen Platz erhält. Hierbei sind die Auswahlkriterien: die Abinote, Sozialkriterien (dazu später mehr) und (nachrangig!) die Wartezeit sowie eventuelle Sonderanträge sowie natürlich die von der jeweiligen Uni zur Verfügung stehenden Studienplätze.
25 % der Studienplätze gehen an diejenigen, die unter dem Bewerberpool auf diese Uni den besten Abischnitt haben. Die restlichen 75% werden nach Sozialkriterium und Abinote vergeben. Das heißt, zuerst kommen alle mit Sozialkriterium 1, dann mit Kriterium 2 etc. bis Kriterium 5. Sind beispielsweise nicht mehr genug Plätze an der Uni frei, um alle Bewerber mit Kriterium 5 an der Uni unterzubringen, dann wird unter den Bewerbern mit Kriterium 5 (und natürlich Erstwunsch an diese Uni) nach Abinote sortiert. Ergibt sich hier wieder ein Pool von Bewerbern, die z.B. als Abinote alle 2,4 haben und Sozialkriterium 5 und können diese nicht alle verteilt werden (weil es nicht mehr genug Plätze für alle mit dieser Qualifikation gibt), dann entscheiden nachrangige Kriterien – Wartezeit, geleisteter Dienst, Losverfahren.Die Sozialkriterien im einzelnen sind: 1 = Schwerbehinderte, 2 = Studienbewerber, bei denen durch Familie „vor Ort“ eine Ortsbindung besteht (Ehe, Kinder, nicht aber die Eltern...), 3 = Studienbewerber, die soziale oder wirtschaftliche Gründe nachweisen können, die sie an diesen Ort binden (Pflege von Personen, die nicht durch andere Personen durchgeführt werden kann oder ein Arbeitsverhältnis besteht, durch welches das Studium finanziert werden kann), 4= Bewerber, die am/beim Studienort bei ihren Eltern wohnen bzw. bei ihnen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, 5 = alle anderen.

Gelauscht (Foren)

ZVS Beiträge

Auch hier lohnt es sich, sich an den unter www.zvs.de publizierten Vorjahreswerten zu orientieren, an welchen Unis reelle Chancen bestehen, einen Platz zu erhalten. Denn: Die ZVS vergibt natürlich erst einmal an diejenigen, die den jeweiligen Ort an erster Stelle gewünscht haben. Erst, wenn alle Bewerber mit Erstwunsch einen Platz dort erhalten haben und DANN noch Plätze frei sind, wird erneut nach den gleichen Kriterien unter denen verteilt, die diesen Ort an zweiter Stelle angegeben haben usw.
Es macht also durchaus keinen Sinn, eine Uni, an der man mit annähernder Sicherheit eh nicht genommen wird, an erste Stelle zu setzen – aufgrund des Verfahrens „verschenkt“ man so quasi seinen Erstwunsch und wird vielleicht deswegen nicht an der zweitgenannten Uni zugelassen, obwohl man bei einer Nennung an erster Stelle dort einen Platz hätte bekommen können. Also lieber realistische Wünsche angeben und sich hinterher die böse Überraschung sparen, daß man ganz woanders gelandet ist, als man eigentlich wollte. Genausowenig Sinn macht es natürlich, eine Uni, die schon nie alle Erstbewerber zulassen konnte, an zweite oder dritte Stelle zu setzen.
Es ist ziemlich wichtig, daß man dieses Verfahren versteht, um sich eventuelle Enttäuschungen zu ersparen. Also: Genau lesen, verstehen und erst dann die Bewerbungsunterlagen abschicken.

9. Bis wann muß ich mich bewerben?

Bewerbungsschluss für die ZVS-Bewerbungen ist immer der 15.Januar für das folgende Sommersemester und der 15. Juli für das folgende Wintersemester. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist – die Unterlagen müssen bis zu diesen Terminen vollständig bei der ZVS VORLIEGEN! (Absenden allein reicht nicht!). Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

So, ich hoffe, dieses Info hat Euch ein paar Fragen beantwortet. Sollten jemandem Fahler auffallen oder sollen weitere Fragen eingearbeitet werden, bitte eine kurze Mail an die o.g. Adresse.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Sebastian