1. Was ist die ZVS?
Die ZVS ist die "Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen", die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen – wie eben auch Medizin – vergibt.
2. Woher bekomme ich das ZVS-Info und das Antragsformular?
Das ZVS-Info gibt es in Arbeitsämtern und deren Berufsinformationszentren, an Gymnasien, Universitäten und der ZVS selbst. Das Antragsformular ist im Info enthalten oder kann unter
www.zvs.de heruntergeladen werden. Das Info wird für jedes Semester neu herausgegeben.
(Anmerkung: Die ZVS nimmt die Antragsformulare vorerst vom Netz, wenn der Bewerbungsschluß erreicht ist. Die Formulare stehen dann ab Beginn des neuen Bewerbungsverfahrens wieder zur Verfügung)
3. Wozu brauche ich das Info?
Im Info stehen sämtliche Details zu angebotenen Studiengängen, den jeweils zur Verfügung stehenden Unis, die den Studiengang anbieten sowie dem gesamten Vergabe- und Verteilverfahren.
4. Muß ich mich bei der ZVS bewerben? Geht das nicht über die Uni selbst?
Ja, du mußt dich bei der ZVS bewerben. Seit kurzem besteht zwar auch die Möglichkeit, sich durch ein Auswahlgespräch an einigen Unis zu qualifizieren, die Teilnehmer dieses Auswahlverfahrens werden aber (durch verschiedene Methoden, Details auf der ZVS-Homepage (
www.zvs.de) oder im Info) aus dem Pool der ZVS-Bewerber herausgesucht.
5. Kann ich einen Quereinstieg über ein anderes Fach versuchen?
Das hängt sehr stark von der jeweiligen Uni ab. Tendenziell wird es aber immer schwerer, als Nicht-Medizinstudent zu scheinpflichtigen Veranstaltungen zugelassen zu werden. Auskünfte erteilen hier die Studiendekanate oder Fachschaften der jeweiligen Fakultäten.
6. Welchen NC bzw. wie viele Wartesemester benötige ich, um einen Studienplatz zu bekommen? Was ist der NC und wie wird er ermittelt?
Der NC ist der "Numerus Clausus". Er gibt den Notendurchschnitt an, den man benötigt, um in einem bestimmten Studiengang angenommen zu werden. Er ist keine starre, willkürlich festgesetzte Zahl, sondern ergibt sich in jedem Bewerbungsverfahren neu aus der Anzahl der Bewerber, der Qualifikation der Bewerber sowie der in diesem Fach zur Verfügung stehenden Zahl von Studienplätzen. Genau dasselbe passiert mit der Wartezeitgrenze. "Den" NC oder "die" Anzahl Wartesemester gibt es also nicht, man kann sich allerdings in etwa an den Vorjahreswerten orientieren, die unter www.zvs.de einzusehen sind.
7. Was zählt als Wartesemester? Muß ich mich bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?
Wartesemester sind Semester (Halbjahre) ab dem Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung – bei Medizin dem Abitur – in denen nicht studiert wurde. Eine Bewerbung bei der ZVS ist nicht notwendig, um Wartesemester angerechnet zu bekommen. Zur Wartezeit zählen auch Ausbildungen, Wehr- oder Zivildienst, FSJ o.ä.....
NICHT zur Wartezeit hingegen zählt die Zeit, in der man an einer Uni, Fachhochschule oder anderen Form der Hochschule eingeschrieben ist! (Auch ein Grund, sich den Weg als Quereinsteiger lieber noch einmal zu überlegen...) Dieses sogenannte "Parkstudium" bringt einem also keinerlei Vorteile im ZVS-Vergabeverfahren!
8. Wie funktioniert das Vergabe- und Verteilverfahren?
Zuerst einmal ist es wichtig, Vergabe- und Verteilverfahren voneinander zu unterscheiden.
Im ersten Schritt – dem Vergabeverfahren – wird entschieden, WER einen Studienplatz bekommt, also nach Qualifikationen (Abinote, Wartezeit etc.) aus dem GESAMTbewerberpool ausgesucht. Gehört man zu denjenigen, die einen Platz erhalten, kommt man in den Pool für das Verteilverfahren.