
Klartext im Versicherungsdschungel - Teil 4 - © RainerSturm/ PIXELIO
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Die Hausratversicherung sichert den gesamten Hausstand (alle Ge- und Verbrauchsgegenstände), wenn dieser bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel zerstört oder beschädigt wird oder dabei abhanden kommt.
Viele Studenten werden nach dieser Definition nun vielleicht müde lächeln und abwinkend sagen: "Das lohnt sich doch bei meiner Bude nicht" oder "Ich wohne in einer WG, da funktioniert das nicht". Doch sind auch Fahrräder und Computer über die Hausratversicherung versichert. Und hier horcht mancher Student doch auf, denn das Diebstahlrisiko ist hier besonders hoch.
In Deutschland werden jedes Jahr rund 500.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet. Die Bundesregierung spricht in ihrem Fahrradverkehrsbericht von einem jährlichen Schaden von 150 Millionen Euro. Die Aufklärungsquote liegt jedoch unter 10 %. Daher ist die Nachfrage nach Versicherungsschutz verständlich.
Generell zählen Fahrräder als Hausrat und sind somit über die Hausratversicherung unter anderem gegen Einbruchdiebstahl aus einem geschlossenen Gebäude mitversichert. Wer dennoch den einfachen Diebstahl (Entwendung außerhalb eines geschlossenen Gebäudes) absichern möchte, kann dies über die Vereinbarung einer speziellen Klausel zur Hausratversicherung vornehmen. Allerdings ist hier der Versicherungsschutz zeitlich eingeschränkt. So sind hier nur Diebstähle, welche sich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereignen, ersatzpflichtig - bzw. wenn das Fahrrad vor diesem Zeitpunkt (22 Uhr) in Gebrauch genommen wurde.
Ob sich dieser Versicherungsschutz im Rahmen der Hausratversicherung nur für hochwertige Fahrräder eignet oder auch für "Rostlauben", entscheidet der Blick in die Versicherungsbedingungen. Wird nämlich nach Neuwert erstattet, dann gilt bei Verlust, dass ein Fahrrad in gleicher Art und Güte neu gekauft werden kann.
Einen allumfassenden Versicherungsschutz bietet nur eine separate Fahrradversicherung, die jedoch aufgrund hoher Schadenquoten nur wenige Versicherer anbieten. Hat man einen Versicherer gefunden, sollten die Bedingungen ganz genau geprüft werden. Versichert ist in der Regel nur der Zeitwert des Fahrrades und auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist oftmals erforderlich. Hinzu kommen hohe Anforderungen an die Beschaffenheit des Fahrradschlosses. Die Anforderungen sollten mit dem Versicherer direkt besprochen werden.
Die Versicherung eines stationären Computers im Rahmen der Hausratversicherung ist relativ unproblematisch. Gegen einen Mehrbeitrag sind oft sogar Überspannungsschäden, die dem PC schnell zusetzen können, mitversichert. Problematischer ist die Versicherung eines Laptops, denn dessen spezifisches Merkmal ist ja die Mobilität - und diese läuft genau gegen die Systematik der Hausratversicherung.
Die Versicherer sind deshalb bei Laptops sehr restriktiv. Es gibt, wenn überhaupt Versicherungsschutz angeboten wird, zahlreiche Einschränkungen. So ist der Diebstahl außerhalb der eigenen Wohnung zumeist nur als "Raub unter Androhung körperlicher Gewalt" abgedeckt. Wem z.B. der Laptop in der Bibliothek gestohlen wird, weil man gerade mal ein Buch aus einem Regal holen wollte, der geht leer aus. Auch die von Herstellern oder dem Handel zum Teil angebotenen Laptopversicherungen bieten stets nur begrenzten oder sehr teuren Schutz im Bezug auf das Diebstahlrisiko.
Wie heißt es immer so schön: Man kann alles versichern. Aber im Falle des Laptops gibt es auch eine andere Empfehlung: Den Laptop, ganz gleich ob in der Uni, unterwegs oder in der eigenen Bude / WG, stets unter persönlicher Aufsicht zu halten bzw. immer an sicherem Ort, am besten verschlossen, aufzubewahren, wenn er nicht gebraucht wird!
Und zum Schluss noch ein Hinweis an die Aquarianer. Was haben Wasserbetten und Aquarien gemeinsam? Beide sind entspannend - und beide können hohe Wasserschäden verursachen. Dem finanziellen Schaden kann man im Rahmen der Hausratversicherung vorbeugen!
Zu allerletzt noch zwei Tipps. Erstens: Wenn Eure Eltern eine Hausratversicherung besitzen, dann gilt diese i.d.R. auch, wenn sich Sohn oder Tochter zum Studium an einem anderen Ort aufhalten. Allerdings nur für Hausratgegenstände, die für diesen Zweck aus der versicherten Wohnung entnommen werden (sog. Außenversicherung). Die Entschädigung für die Außenversicherung ist meist auf 10% der Hausratversicherungssumme, höchstens jedoch 12.000 Euro, begrenzt. Diese Grenze kann allerdings nach Absprache mit dem Versicherer auch angehoben werden. Und zweitens: Fragt mal Euren Vermieter, ob Eure Bude nebst Inhalt vielleicht in seiner Hausratversicherung mitversichert ist - bei "Untervermietung" ist das durchaus üblich.
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