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Abschnitte und Leistungsnachweise

Das Krankenpflegepraktikum

Sebastian Kokemohr

 

Um die Zulassung für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu erhalten, muss man im Medizinstudium ein Krankenpflegepraktikum nachweisen. Die grundsätzlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang immer stellen, möchten wir Euch im folgenden Artikel vorstellen.

1. Wann kann oder muss ich das Pflegepraktikum machen?
Das Pflegepraktikum muss jeder machen, der in Deutschland Medizin studieren möchte.

Das Praktikum kann nach dem Abitur (Schulpraktika werden also nicht anerkannt) gemacht werden und muss bei der Anmeldung zum Physikum (im Regelfall nach dem 4. Semester) fertig absolviert sein.
Wichtig: Das Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden!

2. Wo kann ich das Pflegepraktikum machen?
Ausschliesslich im Krankenhaus. Kein Rettungsdienst, Altenheim, Reha-Klinik oder ähnliches. Im Krankenhaus muss es auf einer Station sein, die Fachrichtung ist egal. Es darf aber kein Funktionsbereich sein (EKG, OP, Labor etc....)

3. Wie komme ich an einen Platz?
Das ist einfach. Rufe im Krankenhaus an und frage die PDL (Pflegedienstleitung) nach einemPraktikumsplatz, das geht in den allermeisten Fällen sehr unkompliziert.

Surftipp

Eine Liste der LPAs, um euch zu informieren und die Bescheinigungen für das Praktikum
4. Wie lange muss ich Prakikum machen? Kann ich es in mehreren Abschnitten machen?
Das Praktikum muss 3 Monate (=90 Tage) dauern. Es ist ebenfalls möglich, es in mehreren Abschnitten zu machen, aber hier muss der Einzelabschnitt mindestens 30 Tage dauern.

5. Gibt es eine bestimmte Bescheinigung für das Praktikum? Wenn ja, wo bekomme ich die?
Ja, die gibt es. Zu bekommen ist sie zum Beispiel hier:



6. Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?
Natürlich. Ein Krankenpflegepraktikum im Ausland wird anerkannt, wobei die Anforderungen dieselben bleiben wie auch beim Praktikum in Deutschland. Bitte benutzt aber auf jeden Fall auch das deutsche Formular! (siehe Punkt 5)

7. Wie sind denn die Arbeitszeiten?
Normalerweise arbeitet Ihr Vollzeit, das entspricht einer 38,5-Stunden-Woche. Hierbei habt Ihr in der Regel auch Wochenenddienste, sowie wechselnde Schichten (Früh- und Spätdienste, ggf. auch Zwischendienste.) Nachtdienste werden in der Regel nicht verlangt.

8. Ich habe eine Berufsausbildung zum/zur xyz gemacht. Kann ich mir da etwas anrechnen lassen?
Berufsausbildungen (z.B. Hebamme, Krankenschwester/-pfleger, Krankenpflegehilfe) und anderweitige krankenpflegerische Tätigkeiten (Sanitätsdienst der Bundeswehr, Freiwilliges Soziales Jahr, Zivildienste im Gesundheitswesen) werden normalerweise anerkannt, aber nicht unbedingt immer als vollständiges Praktikum.
Da es viele unterschiedliche LPAs und viele Berufsausbildungen gibt, fragt bitte bei dem für Euch zuständigen LPA nach. Die Ansprechpartner dort werden Euch genau mitteilen, ob und ggf. zu welchem Anteil Eure Ausbildung, Euer Zivi oder Euer FSJ anerkannt werden.