Künftig Leistungsnachweis in Palliativmedizin
Gesetzgeber ändert Approbationsordnung
Redaktion (MEDI-LEARN)
Sprechen junge Mediziner über die Gründe für ihre Berufswahl, steht das Wort „Heilen“ fast immer im Mittelpunkt. Entsprechend hilflos fühlen sich viele von ihnen dort, wo es keine Heilung mehr gibt, wo das nahe Sterben eines Patienten zur Gewissheit wurde. Gefragt sind dann Kenntnisse in Palliativmedizin, bei der es um das „Zudecken“ (lat. palliare), also die Linderung von Symptomen geht. Doch solche Kenntnisse wurden bisher an deutschen Universitäten eher selten vermittelt. Der Gesetzgeber hat deshalb jetzt die Approbationsordnung geändert.
Seit Sommer 2009 steht Palliativmedizin als neuer „Querschnittsbereich“ gleichberechtigt neben einem Dutzend anderer Disziplinen wie Notfall- oder Umweltmedizin. „Damit wird ein weiterer Grundstein für eine umfassende und kompetente medizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen gelegt. Kenntnisse in der Palliativmedizin sind für alle Ärztinnen und Ärzte von größter Wichtigkeit, denn die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender gehört mit zu den Hauptaufgaben der ärztlichen Tätigkeit“, sagt Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verbands (DHPV).
Nachweis ist frühestens ab August 2013 vorzulegen
Für die Medizinstudenten bedeutet die Änderung der Approbationsordnung konkret, dass sie wie in den anderen Querschnittsbereichen zum Beginn des Praktischen Jahres ab August 2013 oder bei der Meldung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ab Oktober 2014 einen Leistungsnachweis in Palliativmedizin vorlegen müssen. Die Inhalte betreffen die aktive Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, schon fortgeschrittenen und weiter fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung.
Lehrstühle für Palliativmedizin bestehen bisher in Deutschland allerdings lediglich in Aachen, Bonn, Göttingen, Köln und München. Seit wenigen Monaten gibt es zudem in München und Witten-Herdecke je einen für Kinderpalliativmedizin. Von weiteren drei Lehrstühlen in nächster Zeit ist die Rede – alles andere als eine flächendeckende Versorgung an deutschen Hochschulstandorten also. Die aber sei in absehbarer Zeit ohnehin nicht finanzierbar, mahnt der Medizinische Fakultätentag und lehnte die Änderung der Approbationsordnung schon im Vorfeld rundweg ab.
Die Einrichtung zahlreicher neuer Lehrstühle wäre zwar wünschenswert, ist jedoch nicht zwingend erforderlich, halten die Befürworter des neuen Gesetzes dagegen: „Die Lehre im Fach Palliativmedizin kann nachweislich kostengünstig und effektiv durch Lehrbeauftragte aus der Praxis durchgeführt werden, wie dies zum Beispiel im Pflichtfach Allgemeinmedizin die Regel ist“, schlägt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) vor.
Fachzeitschrift mit breitem Themenspektrum
Diese 1994 gegründete Organisation, neuerdings mit Sitz in Berlin, versteht sich als Fachgesellschaft für alle Interessierten im palliativmedizinischen Bereich tätigen Berufsgruppen, also Ärzte, Pflegende, Sozialarbeiter, Seelsorger, Therapeuten und andere Mitarbeiter von ambulanten und stationären Palliativ- und Hospizdiensten. Viermal jährlich gibt sie die „Zeitschrift für Palliativmedizin“ heraus, in der es um die Aus-, Fort- und Weiterbildung, palliativmedizinische Forschung und ethische Fragestellungen geht.
Das Themenspektrum der Beiträge reicht von der Linderung unterschiedlichster Schmerzzustände über die Strahlentherapie, Behandlung von Thromboembolien und neurologischer Erkrankungen in der letzten Lebensphase bis hin zu Problemen der Pädiatrie und Geriatrie unter den besonderen Bedingungen etwa in stationären Hospizen.
Behandelt werden in der Zeitschrift nicht zuletzt seelische Belange, denn Palliativmedizin steht für eine ganzheitliche Behandlung. Sie strebt die Besserung körperlicher Krankheitsbeschwerden ebenso wie psychischer, sozialer und spiritueller Probleme an. Hauptziel der Betreuung ist die Verbesserung der Lebensqualität für Patienten und ebenso für ihre Angehörigen – auch über die Sterbephase hinaus. Denn selbst dort, wo es für den Körper keine Heilung mehr geben kann, ist kompetentes Helfen möglich und sinnvoll.