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Arbeitszeit, Dienste und Co.

Informationen rund um die Tätigkeit als Assistenzarzt

Trojan Urban (MEDI-LEARN)

Wer sich für den ärztlichen Beruf entschieden hat, weiß, dass es nicht möglich ist, wie bei einem normalen „Nine-to-Five-Job“ um Punkt 16:00 Uhr in den Feierabend zu gehen. In Abhängigkeit von den Gepflogenheiten der Klinik wird der Assistenzarzt mehrmals im Monat über Nacht „Dienst haben“. Auch das Wochenende verlangt durch Dienste Einsatz.

Europäisches Arbeitszeitgesetz in der Theorie


Da sich der Umgang mit Bereitschaftsdiensten in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU stark unterschied, wurde im September 1993 eine erste EU-Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung erlassen. Ihre Umsetzung in Deutschland fand jedoch bei den Ärzten wenig Anklang und kaum positive Resonanz, da sie nur die Zeit als Arbeit definierte, in der der Arzt auch wirklich tätig war. Ruhezeiten hingegen galten nicht als Arbeitszeit.
Im Jahre 2000 kam die Wende: Nach einer Klage spanischer Ärzte stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Bereitschaftszeit in vollem Umfange Arbeitszeit ist. Die Bundesregierung jedoch wollte dieses Urteil für Deutschland nicht umsetzen. Nach erneuter Klage eines deutschen Arztes bestätigte der Europäische Gerichtshof sein Urteil im September 2003 erneut, was vielen noch im Gedächtnis sein dürfte.
Seit 1. Januar 2004 wird nun das neu geregelte Arbeitszeitgesetz der Bundesregierung angewandt. Dass eine Umstellung von heute auf morgen nicht möglich ist, ist klar, doch nach Aussage vieler Ärzte hat sich auch in der Übergangszeit nicht allzuviel geändert.
Das neue Arbeitszeitgesetz sieht vor, Bereitschaftsdienste nun voll als Arbeitszeit anzuerkennen, egal ob der Arzt im Dienst arbeiten musste oder „seine Ruhe gefunden“ hat. Die Wochenarbeitszeit wurde auf 48 Stunden beschränkt, wobei zurzeit in der Phase der Übergangsregeln viele Ausnahmen bestehen. 

Arbeitszeiten in der Praxis

Aus eigener Anschauung werden viele wissen, dass es im Grunde noch ein weiter Weg zur Umsetzung des neuen Arbeitszeitgesetztes ist. Die meisten Kliniken haben nicht genug ärztliches Personal um die Wochenarbeitszeit wirklich auf 48 Stunden beschränken zu können. Neu ist nun, dass der Assistenzarzt nach dem Dienst theoretisch und mehr oder weniger auch praktisch die Klinik verlässt und den Tag nach dem Dienst frei hat. Was er an Freizeit (sprich Schlaf!) hinzugewinnt, büßt er finanziell ein, da dieser Tag natürlich nicht Arbeitszeit ist und somit nicht bezahlt wird.

Reguläre Schicht

In der Theorie ist die Arbeitszeit eines Arztes gar nicht so weit von einem „Nine-to-Five-Job“ entfernt: Die meisten Krankenhäuser haben abhängig vom Fachgebiet Tagesarbeitszeiten von 7:30 – 16:00 Uhr, eine halbe Stunde Pause eingerechnet. Dass man die Arbeit in dieser Zeit oft nicht schafft, ist unbestritten. Der Umgang mit den daraus anfallenden Überstunden ist wieder von Klinik zu Klinik unterschiedlich; ein finanzieller Ausgleich ist die Ausnahme, „Abbummeln“ die Regel.

Gelauscht (Foren)

Arbeitszeiten als Arzt

Bereitschaftsdienste


Bereitschaftsdienste sind Arbeitszeit (s.o.). Der reguläre Bereitschaftsdienst eines Assistenzarztes beginnt nach der Tagesarbeitszeit und endet meistens mit der Übergabe am nächsten Morgen. Wie kann man sich solch einen Dienst vorstellen?
Der Phantasie sind hier auch in der Realität keine Grenzen gesetzt: Übrig gebliebene Stationsarbeit wird erledigt, Briefe werden diktiert und nach einem normalem Arbeitstag zieht sich der Assistent in das Dienstzimmer zurück, schaut Fernsehen, wartet, schläft ein bis der Pieper anspringt und er handeln muss. Was ihn erwartet, variiert innerhalb der Fachgebiete und von Dienst zu Dienst. Eines ist jedoch sicher: Auch wenn er schlafen kann, ist der Arzt in Bereitschaft, immer „mit einem Ohr wach“ und lauscht, ob sich der Pieper meldet.- „Ruhezeit“?

Sonstiges

„Arbeit mit nach Hause nehmen“- was sich der Laie da in Bezug auf einen Arzt vorstellt, kann zu einem Schmunzeln verleiten. Dass in der Realität dieser Zustand durchaus vorkommt, macht jedoch eher traurig. Oft hat man es nicht geschafft, das wichtige Pensum Briefe zu diktieren, den Rehaantrag auszufüllen oder das Gutachten zu schreiben- und irgendwann kommt der Entschluss, diese Arbeit zu Hause zu erledigen. Da jedoch diese Dinge zum definierten Arbeitspensum eines Arztes gehören, wird man für die zusätzliche „Heimarbeit“ weder Bezahlung noch Überstundenausgleich erhalten.
Doch auch im Arbeitsbetrieb werden oft zusätzliche, unbezahlte Leistungen verlangt: Beispielsweise wird der an der Universität tätige Assistenzarzt oft zur Vorlesungsassistenz
herangezogen; ob das unbedingt ein Nachteil ist, ist die Frage, kommt man doch so zwischendurch für eine Zeit einmal aus der Klinik heraus.
Die ärztliche Arbeit hat also eine große Variationsbreite, auch was die Arbeitszeit angeht. Welche Arbeitszeitmodelle sich in der Zukunft durchsetzen werden, bleibt noch abzuwarten.



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